Pflegeversicherung ~ Änderungen bei der ab 2013

Pflegeversicherung ~ Absurditäten

 

Moin Moin,

seit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 hat sich hier einiges getan, zuletzt mit dem Jahreswechsel. Da es hier bei manchen immer noch zu Verwirrungen kommt, möchten wir dieses Thema hier einmal kurz aufgreifen und Überblick zu Berechnung des Beitrages und einigen Absurditäten geben.

Der Satz für die Pflegeversicherung ist mit Beginn des Jahres 2013 auf 2,05% des beitragspflichtigen Einkommens gestiegen, dies ist mithin die zweite Erhöhung binnen fünf Jahren (und die dritte seit der Einführung).

Der Beitragssatz hat sich verdoppelt

Dies bedeutet, dass sich der Satz seit der Einführung mehr als verdoppelt hat. Die Beiträge werden je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, wobei es für Sachsen eine Ausnahmeregelung gibt. Wir beziehen uns hier auf den allgemeinen Fall für Restdeutschland. Bei freiwillig Versicherten (z.B. Selbstständige) wird der gesamte Satz selbst getragen.

Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen Extrabeitrag von 0,25 Prozentpunkten, der auch ausschließlich von den Arbeitnehmern selbst gezahlt werden muss.

Mit 23 schon als „kinderlos“  gelistet

Bei einem durchschnittlichen Bruttogehalt zahlt man als Angestellter mit Kindern gut 20 Euro in die Versicherung, ohne Kinder wären es 5 Euro mehr. Bei freiwillig Versicherten sind es 41,44 respektive 46,49. Der maximale Beitrag liegt für Angestellte ohne Kinder bei 40,36 (50,20 mit Kindern) und greift bei einem monatlichen Einkommen von über 3937,50 Euro.

Grundsätzlich ist es sicherlich sinnvoll, Kinderlose einen höheren Satz zahlen zu lassen, da diese auch nicht mit Kindern ihren Beitrag für die Erhaltung der Gesellschaft leisten. Warum jedoch dieser erhöhte Satz schon im Alter von 23 Jahren greift – ein Alter, indem die meisten noch nicht einmal an Kinder denken – ist doch verwunderlich, informiert  http://www.rss-versicherung.de

[events_show category=“20″]

Bieten Sie Ihrem Kunden mehr

Dieser informative Vertriebstipp ist wichtig für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden in Ihrer Altersvorsorge beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen..

Unterstützende Verkaufshilfen zur Beratung der Altersversorgung Ihrer Kunden, erprobte Vertriebsansätze und treffende Zielgruppenstrategien, erhalten Sie gerne auf Anfrage bei mir.

Vertriebsbegleitende Fach- und Vertriebsschulungen biete ich Ihnen gerne an, Termine finden Sie hier.

Weitere Informationen erhalten Sie durch meinen Newsletter  und durch mein Gratis-eBook.

Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…

Sven Riemann

PS: Sind wir schon miteinander vernetzt? Verknüpfen Sie uns doch kurz miteinander.