Arbeitnehmerfinanzierter Pensionsfonds

Steuern und Sozialabgaben sparen – gewusst wie!

Steuerersparnis des Arbeitnehmers für bis zu 4.584,00 EUR p. a.!

Moin Moin,

grundsätzlich zählen Zuwendungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds zum steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers. Bis zu 4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze („BBG“ – in 2013 sind das z. B. schon 2.784,00 EUR jährlich) zzgl. einer evtl. Aufstockung in Höhe von 1.800,00 EUR sind die Beiträge für den Arbeitnehmer jedoch steuerfrei.

Eine Aufstockung ist möglich, wenn noch keine Förderung nach § 40b EStG a.F. (Pauschalversteuerung) besteht und es sich um eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung handelt, die nach dem 31.12.2004 erteilt wurde.

Erst während der Leistungsphase, in der die versorgungsberechtigte Person einen in der Regel niedrigeren Grenzsteuersatz besitzt, werden die späteren Zahlungen als sonstiges Einkommen steuerpflichtig.

Übrigens: Der Pensionsfonds kann auch für arbeitgeberfinanzierte Versorgungswerke genutzt werden, auch Mischformen sind möglich!

Senkung der Lohnnebenkosten

Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber haben finanzielle Vorteile: Gegenüber einer herkömmlichen Lohnerhöhung sparen sie sich die Sozialversicherungsbeiträge!

Der Unternehmensvorteil: Steuerersparnis aufgrund absetzbarer Betriebsausgaben.

Das Unternehmen zahlt Beiträge an den Pensionsfonds. Diese Beiträge können unter Beachtung bestimmter Gesetzmäßigkeiten als Betriebsausgaben voll abgesetzt werden und führen zu einer Gewinnminderung im Jahr der Zahlung.

Insolvenzschutz für unverfallbare Anwartschaften

Selbstverständlich müssen auch die unverfallbaren Anwartschaften von Versorgungsberechtigten eines Pensionsfonds für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens abgesichert werden. Hierfür ist grundsätzlich ein jährlicher Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zu entrichten.

 

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…

Sven RiemannSven Riemann Maklerbetreuer App

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