bAV ~ Bei Wehr- oder Zivildienst gibt es unter Umständen Geld vom Staat

Je jünger, umso niedriger der BeitragMaklerbetreuer Sven Riemann bAV

Moin Moin,

möglichst früh eine private Altersvorsorge abzuschließen wird in der heutigen Zeit immer wichtiger. Je jünger man ist, umso niedriger sind die Beiträge.

Doch nicht immer verläuft das Leben gleich. Vor allem bei jungen Männern, die bereits im Beruf stehen, aber nun ihren Wehr- oder Zivildienst ableisten müssen, kann für diese Zeit eine private Rentenversicherung zu einer zusätzlichen Belastung führen.

Doch nur die wenigsten wissen, dass hier unter bestimmten Umständen sogar der Staat die Beiträge für einen übernimmt. Darauf weisen die Experten hin.

Staat springt ein

Hat man die Altersvorsorge zum Beispiel in Form einer Versicherung abgeschlossen, mit laufender Beitragszahlung und Fälligkeit frühestens ab dem 60. Geburtstag, springt der Staat für die Dauer des Wehr- oder Zivildienstes für die Beiträge ein.

Allerdings müssen hierfür auch die Beiträge im Jahr vor dem Dienst aus dem eigenen Arbeitseinkommen geleistet worden sein und der Betroffene muss der Versicherungsnehmer sein.

Laut den Experten erhält man einen entsprechenden Antrag mit der Einberufung. Diesen muss man sich von der Dienststelle bestätigen lassen und an die Versicherung schicken. Diese informiert den Zivildienstleistenden nun über weitere Schritte.

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