Betriebliche Altersvorsorge ~ Wieso, weshalb, warum?

Verschiedene Möglichkeiten bei Finanzierung und Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge

Moin Moin,

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge ~ die Zukunft absichern

unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man alle Leistungen, die einem Arbeitnehmer zur
– Altersversorgung,
– Hinterbliebenenversorgung oder
– Invaliditätsversorgung
von seinem Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind.

Die bAV ist heute ein wichtiger Baustein der sozialen Sicherung der Arbeitnehmer, um gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge eine angemessene Gesamtversorgung nach Beendigung des Arbeitsleben zu gewährleisten.

Grundsätzlich wird die bAV der „zweiten Schicht“ der Alterssicherung im „Drei-Schichten-Modell“ zugeordnet. Die drei Schichten der Altersvorsorge unterscheiden sich hinsichtlich ihrer staatlichen Förderung, insbesondere der steuerrechtlichen Behandlung.

Auch bei den verschiedenen Durchführungswegen der bAV gibt es unterschiedliche steuerliche Vorgaben.

Finanzierungsmöglichkeiten der bAV

Bei der Finanzierung der bAV unterscheidet man zwischen arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung. Zudem ist eine Kombination beider Finanzierungsformen möglich.

Die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung liegt vor, sofern der Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt, ohne dabei Änderung an der vertraglich vereinbarten Entlohnung vorzunehmen, einer bAV zustimmt.

Bei der arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung (Entgeltumwandlung) verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts und erhält dafür eine wertgleiche Versorgung.

Durchführungswege der bAV

Die bAV kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden. Hierbei wird unterschieden zwischen versicherungsförmigen und nicht versicherungsförmigen Durchführungswegen. Zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen zählen
 die Direktversicherung,
 die Pensionskasse und
 der Pensionsfonds.
Die Durchführungswege Pensionszusage und Unterstützungskasse gehören zu den nicht versicherungsförmigen. Risiken, wie mögliche vorzeitige Versorgungsfälle, können mittels einer Rückdeckungsversicherung abgesichert werden.

Sprechen Sie mich gerne an unter: Sven Riemann Tel.:0481-77600 oder über das untenstehende Kontaktformular.

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …
Sven Riemann

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