Betriebliche Altersvorsorge: Höchstgrenzen nutzen

Betriebliche Altersvorsorge ~ Direktversicherung

Moin moin,

betriebliche Altersvorsorge erfreut sich bei vielen Arbeitnehmern zunehmender Beliebtheit. So weist der Bund der Steuerzahler nun darauf hin, dass im Rahmen der staatlichen Förderung der Betriebsrente in diesem Jahr neue Höchstgrenzen gelten.

Eine Direktversicherung wäre ein Beispiel dafür. Dabei wird der Rentenversicherungsvertrag vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber abgeschlossen, der dann wiederum den Anbieter wählt.

Gehaltsumwandlung

Im Wege der Gehaltsumwandlung haben Versicherte in diesem Jahr die Möglichkeit bis zu 2.784 Euro jährlich in die Direktversicherung einzuzahlen, ohne dass sie Steuern oder Sozialabgaben dafür leisten müssen. Vorher lag der Betrag noch bei 2.760 Euro. Keine Steuern zahlt man zudem für weitere 1.800 Euro, wenn keinen §40 b Direktversicherung besteht. Hier sind jedoch dann Sozialabgaben fällig.

Für den Arbeitgeber hat dies unter anderem den Vorteil, dass er sich die Sozialabgaben völlig spart und der Arbeitnehmer muss bei Erhalt der Rente nur noch Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Die Rente selbst wird dann später bei der Auszahlung besteuert, informiert,  http://www.rss-versicherung.de

Dieser informative Vertriebstipp ist wichtig für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden in Ihrer Altersvorsorge beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen..

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…

Sven Riemann

PS: Sind wir schon miteinander vernetzt? Verknüpfen Sie uns doch kurz miteinander.