Lebensversicherung ~ Wer soll begünstigt sein
Moin Moin,
eine Scheidung bringt logischerweise viele Veränderungen mit sich. So müssen auch finanziell viele Punkte neu aufgestellt werden. Dies gilt beispielsweise für eine Lebensversicherung, bei der man möchte, dass der neue Partner begünstigt wird und nicht der alte.
Hier sollte man unbedingt eine entsprechende Änderung im Vertrag vornehmen. Darauf weist aktuell die Stiftung Warentest hin und beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Das Gesetz gibt der Exfrau Recht
In dem konkreten Fall ging es um eine Witwe, die nach dem Tod ihres Mannes die Versicherungssumme aus dessen Lebensversicherung vom Versicherer forderte. Leider hatte der Mann vergessen, die Angaben zu ändern und so sollte seine Ex-Frau anstelle der aktuellen Partnerin das Geld erhalten.
Die betroffene Witwe klagte und bezeichnete das Vorgehen des Versicherers als „lebensfremd“. Ihr Mann hätte sicherlich nicht gewollt, dass nach all den Jahren seine Ex-Frau das Geld bekäme.
Unbedingt Änderung vornehmen
Die Richter sahen dies jedoch anders: Wichtig sei alleine das, was im Vertrag stehe. Der Mann hätte jederzeit und dazu noch kostenfrei einen neuen Begünstigten eintragen lassen können.
Dies tat er aber nicht, so dass die erste Frau des Verstorbenen auch die Begünstigte bliebe. Ob der Mann später noch einmal geheiratet habe oder nicht, spiele ebenfalls keine Rolle.
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Sven Riemann
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