Spezialversicherung für Marktkaufleute
Moin Moin,
Waren von Marktkaufleuten benötigen einen speziellen Schutz. Ob auf einer Verkaufsveranstaltung oder zwischen den Veranstaltungen (Jahresvertrag), mit einer Marktgeschäfteversicherung sind Waren und zum Beispiel auch der Verkaufsstand gut gesichert.
Definition Marktkaufleute
Marktlaufleute sind Verkäufer, die in der Nähe ihrer Kunden Verkaufsveranstaltungen durchführen.
Eine Marktgeschäfteversicherung kann als Jahresvertrag oder als kurzfristige Versicherung abgeschlossen werden.
Gegenstand der Versicherung
– Waren, soweit sie zum Verkauf im ambulanten Handel bestimmt sind
– Verkaufsstand mit Plane und Standausrüstung
– bewegliche Einrichtung und Standardausrüstung von Verkaufsanhängern und Verkaufsmobilen
– persönliches Eigentum der Standbesatzung, solange sich die Gegenstände innerhalb des Standes befinden
Versicherungsumfang
Versicherungsschutz besteht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch
– Unfall des Transportmittels
– Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Elementarereignisse einschließlich Sturm sowie Nässe und Hagel
– Einbruchdiebstahl, auch in Kraftfahrzeuge, Holzbuden und verplante Verkaufsstände sowie Beraubung
– mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte, betriebsfremde Personen
– Leitungswasser während der Aufenthalte.
Dauer der Versicherung
Die Versicherung gilt
– auf Transporten zu und von Verkaufsmessen, wie Messen, Ausstellungen, Jahrmärkten, Weihnachtsmärkten, Volksfesten, Oktoberfesten, also jeder öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltung dieser Art
– während aller damit im Zusammenhang stehender Aufenthalte
– zwischen einzelnen Veranstaltungen während der Aufbewahrung in den Wohn- sowie den dazugehörigen Kellerräumen oder Einzelgaragen des Versicherungsnehmers, unter der Voraussetzung, dass die Räumlichkeiten stets ordnungsgemäß verschlossen und gesichert sind
– in Kraftfahrzeugen (Anhänger gelten nicht als solche), sofern diese allseitig fest verschlossen und gesichert sind
– Geltungsbereich
Die Versicherung gilt innerhalb Deutschlands.
Vertriebliche Highlights
Bei Jahresverträgen gilt die Versicherung auch zwischen den einzelnen Veranstaltungen, also während der Aufbewahrung der Waren.
Es ist keine Zusatzversicherung für den Stand nötig. Der Verkaufsstand und die Standausrüstung sind mitversichert.
Es gibt die Möglichkeit nur bestimmte Veranstaltungen zu versichern oder einen Jahresvertrag abzuschließen.
Sprechen Sie mich gerne an unter: Sven Riemann Tel.: 0481-77600
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