Pensionsfonds ~ Was steckt dahinter?

Vor- und Nachteile der Pensionsfonds

Moin Moin,

Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Einrichtungen, die gegen Beitragszahlung betriebliche Altersversorgung (bAV) für den Arbeitgeber durchführen.

Pensionsfonds

Für Pensionsfonds gelten generell liberalere Anlagevorschriften als für Lebensversicherungsunternehmen. Sie können in hohem Maße den Arbeitnehmern eine Teilhabe an den Renditechancen der Kapitalmärkte ermöglichen.

Das Produkt- und Leistungsspektrum das ich Ihnen biete, erstreckt sich von Produkten für die Beitragszusage mit Mindestleistung bis hin zu Produkten zur versicherungsförmig garantierten oder kapitalmarktorientierten Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen.

Besonders im Bereich der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen auf unternehmensexterne Versorgungsträger bietet der Pensionsfonds einzigartige Gestaltungsmöglichkeiten, die durch entsprechende Spezialvorschriften auch steuerlich flankiert werden.

Zu den Leistungen gehören:

– Erstellung der Pensionsfondsverträge
– Berechnungen zum Versorgungsausgleich
– Erstellung von Unverfallbarkeitsbescheiden
– Rentnerverwaltung
– Abwicklung der Krankenversicherung der Rentner und Abführen der Lohnsteuer
– Auszahlung der Leistungen
– Erstellung jährlicher Rentenbezugsmitteilungen
– Erstellung monatlicher Arbeitgeberkontoauszüge für den Rentnerbestand
– Erstellung jährlicher Arbeitgeberkontoauszüge für den Anwärterbestand
– Prognoseberechnungen (z.B. Cashflow)
– Ständige Überwachung und ggf. Anpassung des Versorgungswerks im Hinblick auf Gesetzesänderungen und Rechtssprechungstendenzen

Steuer- und Sozialversicherungspflicht beim Arbeitnehmer:

Anwartschaftsphase:

Die Übertragung hat keine lohnsteuerlichen Auswirkungen, wenn ein Antrag nach § 4e EStG vom Arbeitgeber an das Finanzamt gestellt wird. Beiträge sind sozialversicherungsfrei, sofern die Übertragung lohnsteuerfrei erfolgt

Leistungsphase:

Leistungen unterliegen als sonstige Einkünfte der vollen nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Für Mitglieder der GKV grundsätzlich Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung.

Steuer- und Sozialversicherungspflicht beim Arbeitgeber:

Anwartschaftsphase:

– Beiträge sind Betriebsausgaben
– Steuerneutrale Übertragung begrenzt auf die Höhe der aufgelösten Pensionsrückstellungen. Übersteigender Betrag ist auf die nachfolgenden zehn Wirtschaftsjahre verteilt gleichmäßig als Betriebsausgabe abzugsfähig.
– Versorgungsverpflichtungen (Direktzusage, Unterstützungskasse) sind sozialversicherungsfrei ohne Obergrenze

Leistungsphase:

In der Regel keine Auswirkungen

Vorteile Auslagerung Arbeitgeber

Pensionsfonds

– Ablösung bestehender Pensionszusagen/Unterstützungskassen möglich
– Beitragsaufwand ist Betriebsausgabe
– Bilanzausweis entfällt
– Flexible Dotierung möglich
– Reduktion des Beitrages zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) um 80% ggü. der Pensionszusage
– Verbesserung der Bilanzpolitik-
– Erhöhung der Kreditwürdigkeit (Basel II)
– Ausfinanzierung der Versorgungsverpflichtungen
– Vermeidung von Problemen bei internationaler Bilanzierung
– Erleichterung des Unternehmensverkaufs
– Auslagerung der Rentnerverwaltung

Nachteile Auslagerung Arbeitgeber

– Komplexe Beratung
– Kein vollständiger Wegfall der PSV-Beiträge
– Steuerliche Förderung lediglich für den Past Service
– Auslagerung des so genannten „Future Service“ geht zu Lasten des maximalen steuerfreien Betrages von § 3 Nr. 63 EStG
– Aus diesem Grund Auslagerung des Future Service in der Regel über die UK

Vorteile Auslagerung Arbeitnehmer

– Auslagerung ohne steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Auswirkung
– Zusätzlicher Versorgungsträger
– Maximale Insolvenzsicherheit

Nachteile Auslagerung Arbeitnehmer

– Ggf. mehrere Durchführungswege statt bisher einem
– Hintergründe sind schwer zu vermitteln
– Komplexe Beratung

Die versicherungsförmige Lösung:

Der Pensionsplan mit versicherungsförmiger Gestaltung basiert auf einer vollständig versicherungsförmig finanzierten Versorgungsleistung (Garantiezins von 1,25 Prozent).
Daraus resultiert ein höherer Initialbeitrag gegenüber der kapitalmarktorientierten Lösung, was aber auch eine Nachschussverpflichtung für den Arbeitgeber nahezu ausschließt.

Neben der garantierten Leistung werden in der Regel nicht garantierte Überschüsse ausgewiesen. Wird eine kongruente Rückdeckung vorgenommen, trägt der Arbeitgeber keinerlei Risiko.
Aufgrund der niedrigen Rechnungsgrundlagen sind die erforderlichen Einmalbeiträge jedoch immer deutlich höher als die Rückstellungen nach § 6a EStG mit einem Zinssatz von 6 Prozent.

Highlights in Kürze:

Pensionsfonds

Pensionsfonds

– Hoher Sicherheitsgedanke und die finanzielle Planbarkeit stehen im Vordergrund
– Bevorzugt werden maximale Garantien, der Pensionsfonds kann biometrische Risiken übernehmen
– Weitestgehende Vermeidung bzw. Ausschluss etwaiger Nachschussverpflichtungen
– Höherer finanzieller Aufwand aufgrund hohem Sicherheitsstandard
– Erwartete Überschüsse können in die Berechnung der Altersrente mit einfließen.

Die kapitalmarktorientierte Lösung:

Im kapitalmarktorientierten Pensionsfonds bzw. nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds werden die liberaleren Vorschriften über die Anlage des gebundenen Vermögens von Pensionsfonds (Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung) genutzt. Hierfür stehen verschiedene Investmentfonds, je nach persönlicher Risikoneigung zur Auswahl.

Auf Basis fundierter Annahmen wird eine gute Kapitalmarktentwicklung unterstellt, was sich in entsprechenden Rechnungsgrundlagen manifestiert. Vor diesem Hintergrund ist der erforderliche Initialbeitrag zur Finanzierung der ausgelagerten Leistungsansprüche deutlich niedriger als beim versicherungsförmigen Pensionsplan.

Allerdings ist die Höhe der Leistungen nicht garantiert, so dass sich eine Nachschusspflicht des Arbeitgebers ergeben kann. Die Absicherung der Risiken – Tod, Invalidität, Langlebigkeit – kann über Zusatzbausteine der versicherungsförmigen Gestaltung gegen einen höheren Beitrag mit eingeschlossen werden.

Highlights in Kürze:

– Bilanzauslagerung zu möglichst geringem finanziellen Aufwand
– Eventuelle Nachdotierungen sind möglich
– Investments am Kapitalmarkt
– Flexible Absicherung der biometrischen Risiken über Zusatzbausteine der versicherungsförmigen Lösung gegen höheren Beitrag
– Attraktivere Chancen durch höheres Kapitalanlagerisiko

Chefrente:

Die Chefrente ist ein Produkt, das eigens für die Zielgruppe der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von GmbHs und Vorstände von Aktiengesellschaften entwickelt und kontinuierlich verbessert wurde.
Die bisher populärste Variante der Altersvorsorge für GGF und Vorstände ist die Pensionszusage. Diese wird jedoch für immer mehr Unternehmen zu einer großen Belastung.

Die steuerlichen Vorteile, die eine Pensionszusage bietet, gleichen kritische Punkte wie Verschlechterung von Bilanzkennzahlen, Problematik bei Verkauf der GmbH bzw. Nachfolgeregelungen oft nicht mehr aus. Die Lösung ist die Chefrente.

Mit der Chefrente übernimmt der Versicherer die zugesagten Leistungen der bestehenden Pensionszusage ohne Änderungen. Durch die Übertragung der Zusage werden die anteiligen Pensionsrückstellungen (Past Service) in der Bilanz aufgelöst und der Versicherer tritt anstelle des Unternehmens in die Pensionszusage ein.

Highlights in Kürze:

– Flexible Finanzierungsoption für den Past Service (50% + 5 x 10% oder 5 x 20%) bei 100% Betriebskostenabzug
– Flexible und steuerfreie Kapitalanlagestrategie ohne Ausgabeaufschlag
– Einbringung bestehender RDV mit voller Anrechnung auf den Beitrag
– Kapitalrückzahlungsoption bei Kündigung vor Rentenbeginn, Überdeckung des Arbeitgeberkontos und bei Tod in der Anwartschaftsphase/Leistungsphase
– Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
– Nachschussvermeidungskonzept durch Dotierung einer Risikorückstellung bei vollem Betriebsausgabenabzug und flexiblen Finanzierungs- und Sanierungsplänen
– Echte schuldbefreiende Übertragung durch Umstellung auf versicherungsförmigen Plan möglich (für beherrschende GGF)
– Übernahme von Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen ohne Zahlung von Risikobeiträgen (stattdessen Risikorückstellungen)
– Übernahme des Langlebigkeitsrisikos durch den Versicherer bei der Chefrente Plus

Steuerersparnis des Arbeitnehmers für bis zu 4.656,00 EUR p. a.!

Grundsätzlich zählen Zuwendungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds zum steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers. Bis zu 4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze („BBG“ – in 2015 sind das z. B. schon 2.904,00 EUR jährlich) zzgl. einer evtl. Aufstockung in Höhe von 1.800,00 EUR sind die Beiträge für den Arbeitnehmer jedoch steuerfrei.

Eine Aufstockung ist möglich, wenn noch keine Förderung nach § 40b EStG a.F. (Pauschalversteuerung) besteht und es sich um eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung handelt, die nach dem 31.12.2004 erteilt wurde. Erst während der Leistungsphase, in der die versorgungsberechtigte Person einen in der Regel niedrigeren Grenzsteuersatz besitzt, werden die späteren Zahlungen als sonstiges Einkommen steuerpflichtig.

Übrigens: Der Pensionsfonds kann auch für arbeitgeberfinanzierte Versorgungswerke genutzt werden, auch Mischformen sind möglich!

Senkung der Lohnnebenkosten

Pensionsfonds

Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber haben finanzielle Vorteile: Gegenüber einer herkömmlichen Lohnerhöhung sparen sie sich die Sozialversicherungsbeiträge!

Der Unternehmensvorteil: Steuerersparnis aufgrund absetzbarer Betriebsausgaben.

Das Unternehmen zahlt Beiträge an den Pensionsfonds. Diese Beiträge können unter Beachtung bestimmter Gesetzmäßigkeiten als Betriebsausgaben voll abgesetzt werden und führen zu einer Gewinnminderung im Jahr der Zahlung.

Insolvenzschutz für unverfallbare Anwartschaften

Selbstverständlich müssen auch die unverfallbaren Anwartschaften von Versorgungsberechtigten eines Pensionsfonds für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens abgesichert werden. Hierfür ist grundsätzlich ein jährlicher Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zu entrichten.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg im Verkauf

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Bieten Sie Ihrem Kunden mehr

Dieser informative Vertriebstipp ist wichtig für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden in Ihrer Altersvorsorge beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen.

Unterstützende Verkaufshilfen zur Beratung Ihrer Kunden, erprobte Vertriebsansätze und treffende Zielgruppenstrategien, erhalten Sie gerne auf Anfrage bei mir.
Weitere Informationen erhalten Sie durch meinen Newsletter und durch mein Gratis-eBook.

Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …
Sven Riemann

PS: Schreiben Sie mir doch kurz Ihre Anfrage oder Ihre Meinung, übrigens finden Sie alle aktuellen Termine um Ihre Erfolgskarriere voranzutreiben hier und die Sven Riemann App für die Hosentasche gibt´s hier auch noch für Sie dazu.
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