Rückgedeckte Pensionszusage ~ Schon informiert?

Die Pensionszusage ist leicht erteilt

Moin Moin,

der Arbeitgeber verpflichtet sich (= gibt ein Versprechen/eine Zusage), der zu versorgenden Person (Arbeitnehmer, GGFs, Vorstände) bzw. dessen Hinterbliebenen individuell gestaltbare Leistungen in Form von Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenleistungen zu zahlen.
Auf die versprochenen Leistungen hat die zu versorgende Person einen direkten Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber.

Pensionszusage

Gar nicht so kompliziert ~ Pensionszusage

Für die Zusagen sind Rückstellungen in der Bilanz zu bilden, die vom Arbeitgeber steuerlich geltend gemacht werden können! Die Bildung von Pensionsrückstellungen allein stellt bei Beginn der Altersrente das erforderliche Kapital nicht zur Verfügung.

Zusätzlich wird das Unternehmen durch mögliche vorzeitige Versorgungsfälle mit hohem finanziellem Risiko belastet. Um diese betriebsfremden Risiken abzusichern, und um bei Eintritt des Versorgungsfalles das erforderliche Kapital zur Verfügung zu haben, empfiehlt sich der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung – gegebenenfalls in Kombination mit einer anderen Kapitalanlage.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Pensionszusage:

Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses
Rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung
Schriftliche Zusage
Keine Pensionsleistung in Abhängigkeit von zukünftigen Gewinnen
Auch Vorstände einer AG und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können grundsätzlich eine Pensionszusage erhalten! Jedoch sind hierbei Besonderheiten, vor der Erteilung, zu beachten! Weitere Informationen sind unter Rechtliches / Spezialwissen im Ordner GGF-Versorgung zu finden.

Deferred Compansation

Der Arbeitnehmer verzichtet auf Teile seines Entgelts (vor Steuern, d. h. brutto) zu Gunsten einer Versorgungszusage, die ihm der Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung erteilt.

Die Versorgungsberechtigten erhalten dann die erworbenen Anwartschaften als „aufgeschobene Vergütung“ in Form von Renten- oder Kapitalzahlungen, wobei es möglich ist, die Versorgungszusagen auf Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenleistungen auszuweiten.

Vorteile für den Arbeitnehmer

Umgewandeltes Entgelt ist ohne Obergrenze lohnsteuerfrei und bis zu 4% der BBG auch sozialversicherungsbeitragsfrei. Deshalb ist Entgeltumwandlung mittels der Pensionszusage zusätzlich zu anderen Durchführungswegen vereinbar.

Grundsätzlich sind auch Einmalbeiträge und Bonuszahlungen möglich

Leistung wird nachgelagert besteuert. Freibeträge können zusätzlich genutzt werden.

Hohe Sicherheit durch sofortige Unverfallbarkeit und PSVaG Schutz.

Im Insolvenzfall des Arbeitgebers sind die unverfallbaren Anwartschaften der Mitarbeiter i.S.d. BetrAVG über den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) abgesichert.

Natürlich leistet der Arbeitgeber für diesen Schutz einen entsprechenden Beitrag, der aber auch, genauso wie die Rückstellungen, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden kann!

Der gesetzliche Insolvenzschutz durch den PSVaG gilt allerdings nicht für beherrschende GGFs. Die in der Praxis am weitesten verbreitete Möglichkeit eines vertraglichen Insolvenzschutzes ist die Verpfändung von Rückdeckungsversicherungen zu Gunsten des GGF und seiner Hinterbliebenen.

Rückendeckung durch Rückdeckung

Pensionszusage

Der Beginn der Altersrente ist zwar planbar, dennoch ist es wichtig, bereits frühzeitig neben der Rückstellungsbildung auch Kapital zu bilden, welches im Versorgungsfall verfügbar ist.

Um das Unternehmen vor einem finanziellen Risiko zu bewahren, bieten wir entsprechende flexible Rückdeckungsversicherungen an.

Vorteile Arbeitgeber

– Erzielung von Liquiditätsgewinnen möglich (bei Gewinn erwirtschaftenden Unternehmen).
– Individuelle Gestaltung der Versorgung möglich.
– Beliebige Leistungshöhen möglich.
– Bei bilanzierenden Unternehmen werden die Rückstellungen für die Pensionszusage sowie die Versicherungsbeiträge auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Beide Posten vermindern den Unternehmensgewinn und haben damit einen Steuer senkenden Effekt. Dieser Liquiditätsgewinn bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, kostengünstig Investitionen zu tätigen.
– Bei Entgeltumwandlung Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen.
– Durch eine vollständige Rückdeckung der Versorgung lassen sich finanzielle Risiken komplett vermeiden.
– Keine Beitragshöchstgrenzen.

Nachteile Arbeitgeber

– Bilanzielle Auswirkungen
– Das Recht der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung wird durch die Pensionszusage nicht abgegolten.
– Zahlung von Beiträgen an den Pensions-Sicherungs-Verein.
– Verwaltung und Zahlung der Versorgungsleistungen erfolgen durch den Arbeitgeber und verursachen dort Aufwand.
– Eine Rückdeckungsversicherung ist dem Betriebsvermögen des Unternehmens zuzurechnen. Ihr Wert ist deshalb auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen und führt zu einer Erhöhung des Unternehmensgewinns.

Vorteile Arbeitnehmer

– Beiträge zu einer Rückdeckungsversicherung sind sozialversicherungsfrei (bei Entgeltumwandlung nur bis zu 4% der BBG, 2015: 2.904 €).
– Es sind Kapitalzusagen möglich.
– Beliebige Leistungshöhen sind möglich.
– Zusätzlich zu Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds möglich; dadurch hohes Versorgungsniveau erreichbar.
– Nachgelagerte Besteuerung nach § 19 Abs. 2 EStG mit attraktiven Freibeträgen im Rentenalter.
– Keine Beitragshöchstgrenzen.

Nachteile Arbeitnehmer

– Keine Zulagenförderung nach § 10 a EStG (Riester-Förderung) möglich.
– Eingeschränkte Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel, da keine private Fortführung möglich ist.
– Es sind keine Beitragszusagen mit Mindestleistung möglich.

Die Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die das Unternehmen auf das Leben der zu versorgenden Person abschließt. Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und erhält im Leistungsfall die Versicherungsleistungen.

Die zu versorgende Person und dessen Hinterbliebenen haben keinen Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung sondern aus der erteilten Pensionszusage.

Warum sollte sich der Arbeitgeber für eine Rückdeckungsversicherung entscheiden?Pensionszusage

Mit der Erteilung einer Pensionszusage ist der Arbeitgeber für die Finanzierung und Erbringung der Versorgungsleistungen verantwortlich. Hierfür muss er Rückstellungen in der Bilanz bilden.

Dabei wird Folgendes oft vergessen: Die Rückstellungen mindern zwar den Gewinn des Unternehmens und führen damit zu temporären Liquiditätsgewinnen. Allerdings reichen diese bei weitem nicht aus, um die Versorgungsleistungen sicherzustellen.

Sind im Versorgungsfall keine ausreichenden Mittel vorhanden, muss der Arbeitgeber die Versorgungsleistung aus den laufenden Einnahmen leisten. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich die Rückdeckung der Versorgungsleistungen.

Durch eine Rückdeckungsversicherung besteht die Möglichkeit, sich die finanziellen Mittel zur Einhaltung der Versorgungsverpflichtung zu verschaffen. Darüber hinaus kann der Anspruch auf die Rückdeckungsversicherung bilanziell ausgleichend zu den Rückstellungen wirken.

Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Leistung aus der Rückdeckungsversicherung ist als Betriebseinnahme zu erfassen.

Neben der aufgeschobenen Rückdeckungsversicherung Rente besteht außerdem die Möglichkeit, eine Rückdeckungsversicherung Sofortrente abzuschließen. Die Sofortrente ist besonders interessant, wenn Versorgungsleistungen in naher Zukunft fällig werden.

Gegen Zahlung eines Einmalbeitrags, der im aktuellen Geschäftsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann, können Pensionsverpflichtungen rückgedeckt werden. Dies ist daher die richtige Wahl für alle, die einen Teil ihres Kapitals verrenten wollen!

Egal was kommt, die Absicherung passt

Auf der Suche nach der passenden Absicherung gibt es viele Möglichkeiten die parallel abgeschlossen werden können.

Zu jedem gibt es einzelne Bedingungen, Angebote und Verträge. Beim Kombi-Tarif werden die wichtigsten Bausteine miteinander kombiniert und je nach Leistungsgrund gibt es eine einmalige Zahlung oder laufende Beiträge.

Somit ist Erleben, Tod und Invalidität in einem Vertrag abgedeckt.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne unter: Sven Riemann Tel.: 0481-77600 zur Verfügung.

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Bieten Sie Ihrem Kunden mehr

Dieser informative Vertriebstipp ist wichtig für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden in Ihrer Altersvorsorge beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen.
Unterstützende Verkaufshilfen zur Beratung Ihrer Kunden, erprobte Vertriebsansätze und treffende Zielgruppenstrategien, erhalten Sie gerne auf Anfrage bei mir.

Weitere Informationen erhalten Sie durch meinen Newsletter und durch mein Gratis-eBook.

Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …
Sven Riemann

PS: Schreiben Sie mir doch kurz Ihre Anfrage oder Ihre Meinung, übrigens finden Sie alle aktuellen Termine um Ihre Erfolgskarriere voranzutreiben hier und die Sven Riemann App für die Hosentasche gibt´s hier auch noch für Sie dazu.
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