Kontenklärung in der Rentenversicherung

Beraten Sie Ihre Kunden gezielt ~ Kontenklärung in der Rentenversicherung

Moin Moin,

Bürger, die in der ehemaligen DDR gelebt haben, sollten möglichst bald ihren Versicherungsverlauf auf mögliche Lücken hin prüfen, denn am 31. Dezember 2011 endet die Aufbewahrungsfrist von Lohnunterlagen aus der ehemaligen DDR. Das heißt konkret, dass Einkommen, die dort erzielt wurden, in Zukunft nicht mehr so leicht nachzuweisen sind.

Kontenklärung in der Rentenversicherung

Dies kann logischerweise zu enormen Problemen bei der Berechnung der Rente führen. Daher sollten alle, die zwischen 1946 und 1974 geboren sind und in der ehemaligen DDR tätig waren, überprüfen, ob sie dies nachweisen können. Dazu dient vor allem der DDR-Sozialversicherungsausweis. Wer diesen nicht mehr besitzt, muss sobald wie möglich seinen Rentenversicherungsträger kontaktieren und eine Kontenklärung beantragen.

Nur so kann man sicherstellen, dass später in die Ermittlung der Rente die vollen Arbeitszeiten einfließen. Laut der Deutschen Rentenversicherung Bund soll es in den neuen Bundesländern noch rund 286.000 ungeklärte Versichertenkonten geben. Also nicht die Frist bis Ende des Jahres verstreichen lassen, warnt www.rss-versicherung.de

Dieser wichtige Vertriebstipp ist wichtig für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden aus den neuen Bundesländern beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen.

Hier ist es sinnvoll durch Selektion in der Kundendatenbank, eine sehr persönliche Ansprache per Brief vorzubereiten, die wieder zu voller Kundenbegeisterung und auch zu Cross-Selling führen kann.

Unterstützende Verkaufshilfen zur Beratung der Altersversorgung Ihrer Kunden, erprobte Vertriebsansätze und treffende Zielgruppenstrategien, erhalten Sie gerne auf Anfrage bei mir.

 

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…
Sven Riemann