Absicherung für den Ernstfall

Überversichert ~ aber auch richtig abgesichert?

Moin Moin,

die Deutschen gelten ganz traditionell als überversichert. Eine Versicherung gegen Havarie der eigenen Segelyacht obwohl man überhaupt keine Yacht besitzt? Alles schon vorgekommen.

Doch heißt das im Umkehrschluss (leider) nicht, dass dafür auch alle die wirklich notwendigen Versicherungen abgeschlossen haben. Immer wieder werden vom Verbraucherschutz hier die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Haftpflichtversicherung genannt.

Was passiert, wenn der Alleinverdiener verstirbt?!

Doch gibt es eine Versicherung, die ebenso wichtig ist – zumindest dann, wenn man Alleinverdiener einer Familie ist. Was passiert, wenn der Verdiener (bzw. die Verdienerin) einer Familie unerwartet stirbt, sei es durch einen Unfall oder eine Krankheit?

Die Hinterbliebenen haben dann nicht nur einen Menschen verloren, der ihnen sehr nahe steht, sondern stehen ohne Vorsorge auch vor dem wirtschaftlichen Nichts.

Risikolebensversicherung

Genau hier greift die Risikolebensversicherung. Beim Tod der versicherten Person zahlt die Versicherung an den/die Begünstigten die Versicherungssumme aus.

Die Beiträge einer solchen Versicherung sind insbesondere für junge Menschen noch relativ gering – selbst dann, wenn man große Summen versichert.

Natürlich spielen hier auch noch andere Faktoren in die Beitragsberechnung mit hinein. Dazu gehören unter anderem der Beruf des Versicherten und einige Gesundheitsfragen (Raucher/Nichtraucher,…).

Leistungsumfang genau beachten

Der Spielraum für die Beiträge ist allerdings recht hoch, so dass man in jedem Fall einen Versicherungsvergleich durchführen sollte, um nicht zu viel für die Risiko-LV zahlen zu müssen.

Dabei muss natürlich der Leistungsumfang beachtet werden, da es sich um eine Risiko-Versicherung handelt und daher durchaus eine hohe Versicherungssumme gewählt werden sollte.

Wie auch immer man sich letzten Endes entscheidet, was zählt, ist die Tatsache, dass man die Familie gegen die wirtschaftlichen Risiken eines Todesfalles absichert.

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