Ausstellungsversicherung ~ Sinn und Zweck

Die Gefahren, denen die Ausstellungsgüter ausgesetzt sind, sind vielfältig. Dies gilt nicht nur für den Transportweg zu und von der Ausstellung, sondern auch während eventueller Vor- oder Nachlagerungen. Insbesondere in der Zeit des Auf- und Abbaus kommt es oftmals zu unübersichtlichen Zuständen auf dem Ausstellungsgelände. Unabhängig von der Art der Ausstellung erreichen die Werte der Objekte häufig enorme Höhen und führen so bei Verlust oder Beschädigung zu spürbaren finanziellen Verlusten. Hier greift die Ausstellungsversicherung.

 

Kundenkreis

Unternehmen jeglicher Art, die Ausstellungen und Messen beschicken oder selbst durchführen.

 

Ausstellungsversicherung

Unfälle passieren schneller als man denkt…

Begriff der Ausstellung

Versicherungsschutz über die Ausstellungsversicherung wird nur dann gewährt, wenn es sich um das Ausstellen von Waren und sonstigen Gegenständen auf echten Ausstellungen / Messen (wie z.B. offizielle Fach- und Publikumsmessen, Verkaufsausstellungen etc.) handelt, gleichgültig, ob es sich um regelmäßig wiederkehrende oder einmalige Veranstaltungen handelt.

 

Gegenstand der Versicherung

  • Ausstellungsgüter aller Art, die auf Ausstellungen / Messen gezeigt werden
  • Stand, Standausrüstung, -einrichtung und -material
  • Eigentum der Standbeauftragten

 

Umfang des Versicherungsschutzes

Soweit nichts anderes vereinbart wird, besteht Versicherungsschutz für Verlust oder Beschädigung der Ausstellungsgüter während der Dauer der Versicherung im Rahmen einer Allgefahren- Deckung.

 

Dauer der Ausstellungsversicherung

Die Versicherung umfasst üblicherweise Aufenthalte auf Ausstellungen / Messen einschließlich Vor- und Nachlagerungen sowie die Transporte zu und von den Messen/ Ausstellungen. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald die Ausstellungsgüter am Absendungsort zwecks Beförderung zur Ausstellung von der Stelle entfernt werden, an der sie bisher aufbewahrt wurden; er endet, sobald die Ausstellungsgüter nach Beendigung der Ausstellung an die vom Versicherungsnehmer bestimmte Stelle gebracht werden.

 

Ersatzleistung

Der Versicherer ersetzt

  • bei Verlust des Ausstellungsgutes den Versicherungswert
  • im Falle einer Beschädigung die Reparaturkosten z. Zt. des Eintritts des Versicherungsfalles, höchstens den Versicherungswert; Restwerte werden angerechnet
  • Wertminderungen nur dann, wenn das Ausstellungsgut durch die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung nicht mehr in seinen früheren Gebrauchszustand versetzt werden kann

 

Sie erreichen mich unter: Sven Riemann Tel.: 0481-77600 oder über das untenstehende Kontaktformular

 

Bieten Sie Ihrem Kunden mehr

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …

Sven Riemann

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