Berufsunfähigkeitsschutz mit verkürzter Gesundheitsprüfung

Berufsunfähigkeitsschutz ~ Oftmals muss nur halber Beitrag gezahlt werden

Moin Moin,

wissen Sie, wie Sie Ihre Kunden (insbesondere die „handwerklichen“) auf jeden Fall deutlich günstiger, bis hin zum Nulltarif  oder sogar mit Rückzahlungen, für den  Fall der Berufsunfähigkeit absichern können? Und das mit einer stark eingeschränkten Gesundheitsprüfung?

Geht nicht – gibts nicht!

Das funktioniert nur in der betrieblichen Altersvorsorge, und ist bereits ab EINER versicherten Person möglich!

Dass sich in der bAV grundsätzlich ein enormer Vorteil aus der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ergibt ist bekannt, und gilt natürlich auch für eine BU-Absicherung.

Aber erstaunlicherweise sind in der bAV zusätzlich auch noch die Tarife durchgängig günstiger kalkuliert (gut vergleichbar beim Überschuss-System Bonusrente).

Hier der Kostenvorteil für Ihre Kunden.

Stark verkürzte Gesundheitsprüfung

Die stark verkürzte Gesundheitsprüfung über die Dienstobliegenheitserklärung „DO extra“ ist bis zu einer monatlichen BU-Rente von 1.000 Euro möglich- hier wird nur 2 Jahre zurück gefragt, keine Frage zu Größe, Gewicht und Allergien, ein enormer Vorteil für Sie und viele Ihrer Kunden.

1.000 Euro BU-Rente ist für manche Kunden möglicherweise zu wenig ABER: eine Beitragsdynamik wird für die DO extra NICHT berücksichtigt und kann entsprechend vereinbart werden, sofern zum Vertragsbeginn die BU-Gesamtrente max. 1.000 Euro beträgt.

Keine Sorge vor der Gesundheitsprüfung

Hier die vereinfachte Gesundheitsprüfung:

UND: auch die Nachversicherungsgarantie ist nicht beeinträchtigt, d.h. zu sehr vielen Anlässen ist eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung möglich, bis insgesamt 2.500 Euro BU-Rente! Im Anhang erhalten Sie eine Übersicht zum Beitragsaufwand, wie die Modelle in der betrieblichen Altersvorsorge gegen Modelle der privaten Vorsorge abschneiden.

Die Betrachtung wurde für verschiedene Berufsgruppen durchgeführt, auch Einkommen und Endalter wurden entsprechend angepasst.

Schon ab einer versicherten Person

Im Zusammenhang mit der vereinfachten Gesundheitsprüfung, die wie gesagt ab einer versicherten Person darstellbar ist (also auch für Kleinbetriebe geeignet), sind das starke Argumente für eine Absicherung über die betriebliche Altersversorgung!

Hier finden Sie die Zahlen noch einmal übersichtlich dargestellt.

 

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…

Sven Riemann

 

 

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