Der Klassiker Direktversicherung ~ Kennen Sie den schon?

Steuern und Sozialabgaben sparen – direkt und einfach

Moin Moin,

der klassische Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die Direktversicherung, ermöglicht dem Arbeitgeber die komplette Auslagerung der Altersversorgung.

Der Arbeitgeber schließt dafür eine Alters-, Invaliditäts- und / oder Hinterbliebenenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Hierbei ist der Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene ganz oder teilweise bezugsberechtigt.

Direktversicherung

Halten Sie Ihr Geld fest

Vertragspartner und Beitragszahler ist der Arbeitgeber, wobei eine Mitfinanzierung durch die Arbeitnehmer natürlich möglich ist.

Über die Finanzierungsform entscheidet der Arbeitgeber. Neben der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung können sie auch eine voll oder anteilig arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung einrichten.

Steuerfreie Beiträge machen die Direktversicherung interessant.

Die Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei. Im Jahr 2015 sind dies 2.904,00 EUR p. a.. Es können weitere 1.800,00 EUR jährlich steuerfrei in Anspruch genommen werden, wenn noch keine Förderung nach § 40 b EStG (Pauschalbesteuerung) a. F. besteht und es sich um eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung handelt, die nach dem 31.12.2004 erteilt wurde.

Minderung der Ertragssteuern beim Unternehmen.

Die gezahlten Versicherungsbeiträge sind voll abzugsfähige Betriebsausgaben und mindern im Jahr der Zahlung die betrieblichen Ertragssteuern.

Das Berechnungsbeispiel zeigt, wie hoch der eigentlicher Nettoaufwand für eine betriebliche Altersversorgung ist (Stand 2014).

Maximaler jährlicher Beitrag pro Mitarbeiter 2.904,00 EUR
= Betriebsausgaben 2.904,00 EUR
– 40 Prozent (angen. Steuersatz) Steuerersparnis 1.161,60 EUR
Jährlicher Aufwand 1.742,40 EUR

(Der Solidaritätszuschlag wurde nicht berücksichtigt.)

Geringer Verwaltungsaufwand.

Der geringe Verwaltungsaufwand ist charakteristisch für die Direktversicherung. Die späteren Leistungen werden direkt an die Bezugsberechtigten ausgezahlt, so dass keine Rentnerverwaltung erforderlich ist.

Sollte ein Mitarbeiter kündigen, können die unverfallbaren Anwartschaften, d. h. die Versicherung inklusive angesammelter Überschüsse einfach der ausscheidenden Person mitgegeben werden, während der Arbeitgeber gleichzeitig von allen weiteren Verpflichtungen aus der Versorgung befreit wird.

Arbeitnehmern, die noch keine gesetzliche Unverfallbarkeit erreicht haben, also nur kurz in Ihrem Unternehmen beschäftigt waren, stehen keine Leistungen zu.

Bilanzneutralität.

Direktversicherung

Direktversicherung ~ Volltreffer für Unternehmer

Für viele Unternehmen ist es wichtig, dass keine Rückstellungen für eine betriebliche Altersversorgung gebildet werden müssen, da diese Rückstellungen Auswirkungen auf die Bilanzen haben. Die Direktversicherung ist in dieser Hinsicht völlig bilanzneutral!

Keine Zusatzkosten.

Im Vergleich zu anderen Durchführungswegen fallen in der Regel keinerlei Zusatzkosten für Ihr Unternehmen an. Für viele Arbeitgeber ein Argument, sich für diesen Durchführungsweg zu entscheiden.

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Bieten Sie Ihrem Kunden mehr

Dieser informative Vertriebstipp ist wichtig für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden in Ihrer Altersvorsorge beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen.

Unterstützende Verkaufshilfen zur Beratung Ihrer Kunden, erprobte Vertriebsansätze und treffende Zielgruppenstrategien, erhalten Sie gerne auf Anfrage bei mir.
Weitere Informationen erhalten Sie durch meinen Newsletter und durch mein Gratis-eBook.

Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …
Sven Riemann

PS: Schreiben Sie mir doch kurz Ihre Anfrage oder Ihre Meinung, übrigens finden Sie alle aktuellen Termine um Ihre Erfolgskarriere voranzutreiben hier und die Sven Riemann App für die Hosentasche gibt´s hier auch noch für Sie dazu.
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