Das wird/muss Sie und Ihre Kunden interessieren ….. !
zahlt Ihr Kunde Sozialversicherungsbeiträge, obwohl er als mitarbeitendes Familienmitglied befreit werden könnte?
Sind Ihrem Kunden Leistungen von der Sozialversicheruns verwehrt worden, weil er als mitarbeitendes Familienmitglied beschäftigt ist?
Immens hohe Sozialversicherungsbeiträge
Ihr Kunde ist Geschäftsführer, Gesellschafter oder Gesellschafter-Geschäftsführer und zahlt immens hohe Sozialversicherungsbeiträge?
Hier die Lösung: Melden Sie sich zur Intensiv-Online-Schulung zum Thema Sozialversicherungsbefreiung an.
Verbessern Sie Ihre Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
Im guten Glauben versichert zu sein, haben Personen, die als mitarbeitendes Familienmitglied beschäftigt sind, keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Eine rechtzeitige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vor dem Leistungsfall ist nicht nur sinnvoll sondern auch oft von existenzieller Bedeutung!
Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ermöglicht eine sichere, rentable und vererbliche betriebliche Altersversorgung.
Vorteile für Sie und Ihre Kunden:
– ein pfiffiges Konzept bringt Ihnen stornofreies Geschäft
– die Kosten bleiben und die Rente verdoppelt sich
– der Kunde hält seinen Status durch Planungssicherheit
– Vererbbare Rente bereits zum 62. Lebensjahr – auch als Kapitalzahlung
– Bewertungssummen von durchschnittlich 276.000 Euro
– uvm…
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Für freie Vermittler in der Zusammenarbeit!
Diese Einladung zur Online-Schulung ist an Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten gerichtet, mit denen (auch über einen Maklerpool) eine vertragliche Zusammenarbeit über meinem Arbeitgeber mit meiner Person besteht.
Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter Tel.: 0481-77600, oder Sie sprechen mich mit dem unten angehängten Formular einmal kurz an.
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