Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten sind bei bestimmten Voraussetzungen verfassungswidrig

Krankenkassenbeiträge ~ Beraten Sie Ihre Kunden gezielt

Moin Moin,

normalerweise müssen pflichtversicherte Rentner für Betriebsrenten und einmalige Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.

Dies ist auch der Fall, wenn der Arbeitnehmer diese Beiträge vor der Rente vom Nettogehalt beglichen hat und dann nach dem Ausscheiden aus dem Beruf aus eigener Tasche weiter gezahlt hat.

Es gibt jedoch eine Konstellation, bei der diese Beitragspflicht gegen die Verfassung ist.

So entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.Krankenkassenbeiträge

Wenn ein Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen die Beiträge selbst weitergezahlt hat und zudem die komplette Altersvorsorge übernommen hat, ist man von den Krankenkassenbeiträgen befreit.

In den Augen der Richter unterliegt eine private Altersvorsorge nicht der Pflicht auf Kassenbeiträge.

Dies muss auch gelten, wenn die Altersvorsorge betrieblich gestartet, später jedoch privat weitergeführt wurde.

Rentner, auf die das zutrifft, sollten noch in diesem Jahr eine Erstattung ihrer bereits gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge beantragen.

Dann erhalten sie mindestens einen Teil rückwirkend bis zum Jahr 2006 zurück, informiert www.rss-versicherung.de.

Dieser informative Vertriebstipp ist für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten die Kunden in Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen..

Unterstützende Verkaufshilfen zur Beratung der privaten Altersversorgung und zur Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung Ihrer Kunden, sowie kundenfreundliche Vertriebsansätze und treffende Zielgruppenstrategien, erhalten Sie gerne auf Anfrage bei mir.

Um laufend neue Vertriebsidee und Beratungsansätze zu erhalten, melden Sie sich gerne bei meinem Newsletter an: https://www.sven-riemann.de/service-fuer-vermittler/newsletter .

 

[events_show category=“14″]

 

Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…
Sven Riemann

PS: Kontakte sind immer ja noch das A und O, vernetzen wir uns doch einfach: https://www.sven-riemann.de/socialmedia