Lebensversicherung als Kapitalanlage – ACHTUNG bei den Steuern!

Kapitallebensversicherung

Moin Moin,

wer eine reine Risikolebensversicherung abschließt, kann diese als Vorsorgeaufwendung von der Steuer absetzen. Gleiches gilt auch für Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.

Wer allerdings erst kürzlich eine Lebensversicherung abgeschlossen hat oder dieses vorhat, muss bei der Steuer aufpassen, denn die Finanzämter stellen immer höhere Anforderungen an die Verträge.

Nicht mehr als Kapitalanlage absetzbar

Bisher galt, dass alle erzielten Zinserträge und Dividenden erst bei Auszahlung des Kapitals versteuert werden müssen.

Doch seit kurzem muss im Zusammenhang mit der Lebensversicherung eine Todesfallversicherung deutlich erkennbar sein, denn als reine Kapitalanlage ist diese nicht mehr unter den alten Konditionen steuerlich absetzbar.

Besteuerung von Verträgen

Dies gilt vor allem für Verträge, die nach dem 31.3.2009 abgeschlossen wurden. Der Mindesttodesfallschutz muss hier zum Beispiel mindestens die Hälfte der gesamten Beitragssumme umfassen.

Alle vermögensverwaltenden Versicherungsverträge sind außerdem seit letztem Jahr von der sogenannten hälftigen Ertragsbesteuerung ausgeschlossen. Kommt es also zu einer Anlastung des Depots, müssen alle Dividenden, Zinserträge und andere Gewinne besteuert werden.

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