Sozialversicherungsbefreiung … einfach überragend!
Moin Moin,
über 1,6 Million mitarbeitende Familienangehörige wie Ehefrauen, Ehemänner, Töchter, Söhne, Schwiegersöhne und sonstige Verwandten, sind in Personenunternehmen und GmbHs beschäftigt.
Haben Sie Kunden aus diesem Bereich?
Dann erhöhen Sie Ihre Erfolgsquoten bei der Sozialversicherungsbefreiung bei Ihren Kunden und klären Sie über dieses Thema auf!
Viele von Ihnen zahlen häufig zu unrecht in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Das gilt ebenso für etliche Gesellschafter, Gesellschafter-Geschäftsführer und Fremdgeschäftsführer.
Sozialversicherungsbefreiung einfacher besser beraten
Eine rechtzeitige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vor dem Leistungsfall ist nicht nur sinnvoll sondern auch oft von existenzieller Bedeutung! In vielen Fällen haben mitarbeitende Familenmitglieder keinen Anspruch auf Sozialleistungen.
Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ermöglicht eine sichere, rentable und vererbliche betriebliche Altersversorgung.
Vorteile für Sie und Ihre Kunden:
– kein Mehraufwand, aber doppelte Rente
– überragendes Konzept – stornofrei
– eine Rent zum vererben – auch als Kapitalzahlung
– Planungssicherheit durch Statusfeststellung
– Bewertungssummen von durchschnittlich 276.000 Euro
– uvm…
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Für freie Vermittler in der Zusammenarbeit!
Diese Einladung zur Online-Schulung ist an Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten gerichtet, mit denen (auch über einen Maklerpool) eine vertragliche Zusammenarbeit über meinem Arbeitgeber mit meiner Person besteht.
Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter Tel.: 0481-77600, oder Sie sprechen mich mit dem unten angehängten Formular einmal kurz an.
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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …
Sven Riemann
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