Endlich ~ Grillabend im Freien
Moin, Moin,
die Sonne scheint, die Temperaturen klettern: Jetzt im Frühsommer beginnt wieder die Grillsaison.
Durchschnittlich 13 Mal pro Jahr bereitet ein Bundesbürger Fleisch, Fisch oder Gemüse auf dem Bratrost zu. Allerdings ist das Grillen mit manchen Risiken verbunden.
Die Versicherungen geben Hinweise, worauf beim Brutzeln zu achten ist, so dass am Ende jeder seine Lieblingsspeise gut durch genießen kann.
Ein neuer Grill muss her
Am Anfang der Saison steht oftmals der Erwerb des richtigen Grills. Egal ob nun mit Holzkohle, Gas oder Strom das Essen zubereitet werden soll, beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass das Exemplar über marktübliche Sicherheitssiegel verfügt, wie zum Beispiel die Norm DIN EN 1860 oder auch das GS-Zeichen.
Ebenso gilt es, nur ungefährliche und sicherheitsgeprüfte Grillanzünder bzw. -brennstoffe zu verwenden.
Oberstes Gebot: Sicherheit
Sicherheit ist auch bei der Zubereitung der Speisen oberstes Gebot. So sollte das Gerät in einem Abstand von zwei bis drei Metern zu leicht entzündbaren Materialien aufgestellt werden, damit Funken bzw. Hitze nicht übergreifen.
Dabei lohnt sich oftmals auch ein Blick an sich selbst herunter: Auch leicht brennbare Kleidung kann zur Gefahr werden. Gleichzeitig ist darauf zu achten, den Grill kippsicher und im Windschatten aufzustellen und niemals unbeobachtet zu lassen.
Kinder sollten zudem niemals in die Nähe des Grills gelangen, da sie ihn, zum Beispiel beim Toben, leicht umstoßen könnten. Zudem ist es ratsam, an den möglichen Brandfall zu denken und stets einen Eimer Sand bereit zu halten. Und dass in geschlossenen Räumen nicht gegrillt werden darf, ist eine Selbstverständlichkeit.
Grill Nach Benutzung auskühlen lassen
Auch nach dem Grillen sollte die Sicherheit weiterhin ganz oben stehen: Leider entzünden sich Mülleimer oder -tonnen immer wieder, weil heiße Asche eingefüllt wird.
So gilt: Ist die Asche nicht vollkommen erkaltet, darf sie nur dort entsorgt werden, wo die Rückstande nicht brennen können.
Im Schadensfall wird auch das Hotel gezahlt
Sollte beim Brutzelspaß trotz aller Vorsicht doch mal ein Feuer außer Kontrolle geraten und auf die Inneinrichtung einer Wohnung bzw. eines Hauses überspringen, hilft eine Hausratversicherung. „Die Hausratversicherung zahlt im Schadenfall durch Brand die Sanierung und ersetzt die Sachwerte.
Ein besonderes Highlight ist, dass wir auch Hotelkosten übernehmen, wenn das eigene Heim nicht bewohnbar ist“, erläutert Christian Weiss, Abteilungsleiter Produktportfoliomanagement Sach/Unfall/Haftpflicht KFZ.
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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …
Sven Riemann
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