Kundenkreis
Versicherungsschutz wird geboten für
- Uhren-, Schmuck-, Edelsteinhändler, Juweliere;
- Hersteller und Großhändler des Edelstein-, Juwelier und Uhrengewerbes
Gegenstand der Reiselagerversicherung
Die Versicherung gilt für die im Versicherungsschein aufgeführten Reiselager, bestehend aus Gold und Silberwaren, Bijouterien, Juwelen, Edelsteinen, Perlen, Uhren und sonstigen einschlägigen Artikeln der Schmuckwarenindustrie.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz besteht auf Geschäftsreisen und -gängen einschließlich aller notwendigen Aufenthalte beim Mitführen des Reiselagers
- in sicherer Verwahrung (d.h. ununterbrochene Beaufsichtigung durch den Versicherungsnehmer oder Reiselagerbegleiter)
- im eigenen oder geschäftlich überlassenen Kraftfahrzeug
- im Flugzeug: in verschlossenen Behältnissen, in der Flugzeugkabine, als normales Handgepäck, oder auf einem gesondert, gebuchten Nachbarsitzplatz und ununterbrochen vom Versicherungsnehmer oder Reiselagerbegleiter persönlich und unmittelbar beaufsichtigt
- durch Träger: bei persönlicher Überwachung der ordentlichen Ausführung des Transportes, wenn das Reiselager amtlichen Gepäckträgern, öffentlichen Dienstleuten, bekannten Personen übergeben wird
- bei Zollrevisionen: bei ununterbrochener und persönlicher Überwachung durch den Reiselagerbegleiter
Versicherte Gefahren
Der Versicherer leistet Ersatz für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch
- Diebstahl, Raub
- Unterschlagung, Betrug und Untreue im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen, Zollbehörden und sonstigen amtlichen Stellen, Kreditinstituten, Beherbergungsstätten
- bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee
- Transportmittelunfall
- Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
- höhere Gewalt
- Unmöglichkeit der Wahrnehmung der erforderlichen Sorgfalt bzw. nachweislicher Behinderung als Folge von Tod, plötzlicher Erkrankung oder Unfall des Versicherungsnehmers oder Reiselagerbegleiters
Versicherungswert
Der Versicherungswert ergibt sich aus der vereinbarten Berechnungsgrundlage (Versicherungssumme).
In Ermangelung einer eindeutigen Vereinbarung gilt der Selbstkostenpreis des Versicherungsnehmers der versicherten Sachen als Versicherungswert.
Sprechen Sie mich gerne an unter: Sven Riemann Tel.: 0481-77600 oder über das unten zur Verfügung stehende Kontaktformular.
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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …
Sven Riemann
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