Riestern Ihre Kunden richtig?
Moin Moin,
schon in den vergangenen Jahren hat der „Wohn Riester“ an Bedeutung gewonnen. Durch die aktuellen Änderungen wird der „Wohn Riester“ nun noch flexibler.
Nutzen Sie diese Vorteile jetzt bei Ihren Kunden, die noch nicht von der Riesterförderung profitieren.
„Energieeffizientes Bauen“
Sie können ab sofort auch das Programm 153 „Energieeffizientes Bauen“ der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nutzen.
Wesentliche Änderungen im „Wohn Riester“ ab 2014.
Entschuldung von Immobilien
Die Entnahme von Riester-Guthaben zur Entschuldung von Immobilieneigentum ist ab sofort auch vor Renteneintritt möglich (Mindestens 3.000 € Kapitalentnahme).
Außerdem ist eine Umschuldung von Immobiliendarlehen auch für Objekte vor 2008 nun mit dem Riester-Darlehen möglich.
Riester-Bausparvertrag
Ein Riester-Bausparvertrag lohnt sich daher, wenn die Anschlussfinanzierung erst in einigen Jahren ansteht.
Die nachgelagerte Besteuerung (Wohnförderkonto) wird flexibler gestaltet.
Jährliche Besteuerung
Ab sofort kann der Riester-Sparer mit der jährlichen Besteuerung beginnen und jederzeit auf die Einmalbesteuerung mit Abzug von 30 % umsteigen.
Bei Zuteilung eines Riester-Bausparvertrages kann das Guthaben per Anbieterwechsel in einen Riester-Rentenvertrag übertragen und das Badenia Bauspardarlehen „ungefördert“ für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Auch blanko im Rahmen der Maximalgrenzen.
Behindertengerechte Umbauten mit Riesterverträgen
Ab sofort können Riesterverträge auch für alters- oder behindertengerechte Umbauten genutzt werden. Die Maßnahmen müssen nur durch einen Sachverständigen bestätigt werden.
Nach Ablauf des Jahres, in dem der Riester-Sparer ausgezogen ist oder verkauft hat, hat er künftig fünf Jahre Zeit, die geförderten Beträge in eine neue selbstgenutzte Immobilie zu investieren und hat somit mehr Zeit zum Wohnungswechsel.
KfW-Programm 153 „Energieeffizientes Bauen“ steht ab sofort zur Verfügung.
Seit Februar 2014 können Sie Ihren Kunden nicht nur das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 anbieten, sondern auch das KfW-Programm 153 „Energieeffizientes Bauen“.
Gefördert wird die Errichtung und der Ersterwerb von Wohngebäuden mit 50.000 € je Wohneinheit pro Objekt und nur für selbgenutztes Eigentum.
Voraussetzung:
Voraussetzung ist die Errichtung eines KfW-Effizienzhauses mit der Mindesteffizienzklasse von 70. Bei Erreichen von höheren Effizienzklassen ist ein Tilgungszuschuss durch die KfW möglich.
Die Badenia bietet das KfW-Programm 153 im Rahmen einer erstrangigen Gesamtfinanzierung bei einer Absicherung innerhalb 90 % des Verkehrswertes an.
KfW-Programme
Wahlweise können Sie das Förderdarlehen Ihren Kunden bausparunterlegt oder annuitätisch anbieten.
Die KfW-Programme können bei der Badenia im Nachrang bis 90% des Verkehrswerts berücksichtigt werden. Die Vorrang-Finanzierung wird dann mit einem Zinsaufschlag von nur 0,1% versehen.
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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…
Sven Riemann
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Interesse?