Auch in Ihrem Bestand finden Sie Unternehmer, die von der Sozialversicherung befreit werden können
Moin Moin,
über 1,6 Million mitarbeitende Familienangehörige wie Ehefrauen, Ehemänner, Töchter, Söhne, Schwiegersöhne und sonstige Verwandten, sind in Personenunternehmen und GmbHs beschäftigt.
Viele von Ihnen zahlen häufig zu unrecht in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Das gilt ebenso für etliche Gesellschafter, Gesellschafter-Geschäftsführer und Fremdgeschäftsführer.
Guter Glaube allein reicht nicht!
Im guten Glauben versichert zu sein, hat dieser Personenkreis keinen Anspruch auf Sozialleistungen.
Eine rechtzeitige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vor dem Leistungsfall ist nicht nur sinnvoll sondern auch oft von existenzieller Bedeutung!
bAV zum Vererben
Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ermöglicht eine sichere, rentable und vererbliche betriebliche Altersversorgung.
Suchen Sie nach Lösungen zum Thema Sozialversicherungsbefreiung, dann kontaktieren Sie mich gerne mit dem Kontaktformular unten.
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Bieten Sie Ihrem Kunden mehr
Dieser informative Vertriebstipp ist wichtig für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden in Ihrer Altersvorsorge beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen.
Unterstützende Verkaufshilfen zur Beratung Ihrer Kunden, erprobte Vertriebsansätze und treffende Zielgruppenstrategien, erhalten Sie gerne auf Anfrage bei mir.
Weitere Informationen erhalten Sie durch meinen Newsletter und durch mein Gratis-eBook.
Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …
Sven Riemann
PS: Schreiben Sie mir doch kurz Ihre Anfrage oder Ihre Meinung, übrigens finden Sie alle aktuellen Termine um Ihre Erfolgskarriere voranzutreiben hier und die Sven Riemann App für die Hosentasche gibt´s hier auch noch für Sie dazu.
Interesse?