Versicherte Sachen
Versichert gelten die im Versicherungsvertrag einzeln aufgeführten
- Landfahrzeuge ohne eigenen Antrieb, sofern sie nicht zulassungspflichtig sind
- Zusatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile unter Verschluss aufbewahrt oder fest montiert sowie die eingebaute Einrichtung
Versicherte Gefahren
Der Versicherungsschutz umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust der versicherten Sachen durch
- Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
- Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sowie Schäden, die dadurch entstehen, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen die Sachen geworfen werden
- Brand, Explosion
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl
Eine Beschädigung der Reifen wird nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere ersatzpflichtige Schäden an den versicherten Sachen verursacht hat.
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Sven Riemann
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