Landfahrzeug-Kaskoversicherung

Versicherte Sachen Versichert gelten die im Versicherungsvertrag einzeln aufgeführten Landfahrzeuge ohne eigenen Antrieb, sofern sie nicht zulassungspflichtig sind Zusatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile unter Verschluss aufbewahrt oder fest montiert sowie die eingebaute Einrichtung Versicherte Gefahren Der Versicherungsschutz umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust der versicherten Sachen durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen… [Weiterlesen]