Ratgeber Recht ~ „Feuerprävention“

Servicetipp ~ Vorsicht beim Umgang mit Kerzen

Moin Moin,

viele Menschen hierzulande ziehen sich jetzt in ihre Häuser zurück und genießen bei Plätzchen und Glühwein ihren Platz im Warmen. Allzu oft wird dabei auch ein Adventskranz angezündet. Ratgeber Recht

Doch Vorsicht!

Die brennenden Kerzen bergen Gefahren. Nicht selten passiert es, dass der ganze Kranz unbeaufsichtigt in Brand gerät und ein Feuer entsteht, das die eigenen vier Wände in Mitleidenschaft zieht. Die Versicherungen geben Hinweise, worauf beim Umgang mit dem Feuer zu achten ist.

Im ersten Schritt sollte auf Kerzenhalter aus feuerfestem Material wie Metall oder Ton geachtet werden. Zudem sollte der Kranz auf eine ebenfalls nicht brennbare Unterlage gestellt werden. Geeignet sind dafür zum Beispiel Glasplatten oder Porzellanteller

Achtung bei Zugluft

Selbstlöschende Kerzen oder Kerzen mit Auslaufschutz bieten zusätzliche Sicherheit. Gleichzeitig ist es ratsam, leicht entzündliche Gegenstände im direkten Umfeld des Adventskranzes, etwa in einem Umkreis von 15 bis 25 Zentimetern, zu entfernen.

Zudem sollte darauf geachtet werden, Kerzen nicht in die Zugluft eines Fensters oder einer Tür zu stellen. Und das Löschen von ihnen beim Verlassen des Raumes stellt eine Selbstverständlichkeit dar.

Besondere Vorsicht bei trockenen Zweigen

Gleichzeitig gilt es darauf zu achten, trockene Zweige im Adventskranz regelmäßig auszutauschen, da trockenes Reisig besonders schnell Feuer fängt. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme ist es, heruntergebrannte Kerzen frühzeitig auszutauschen.

Für den Notfall, also das Übergreifen des Feuers auf brennbares Material, sollte ein Eimer Wasser und eine Decke oder ein Feuerlöscher griffbereit liegen.

Wohngebäudeversicherung

Sollte es doch zu einem Brand kommen und die eigene Immobilie in Mitleidenschaft geraten, hilft eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung. „Die Wohngebäudeversicherung zahlt im Schadenfall durch Brand die Sanierung und ersetzt die Sachwerte.

Ein besonderes Highlight ist, dass wir auch Hotelkosten übernehmen, wenn das eigene Heim nicht bewohnbar ist“, erläutert Christian Weiss, Abteilungsleiter Produktportfoliomanagement Sach/Unfall/Haftpflicht Privatkunden.

Bieten Sie Ihrem Kunden mehr

Dieser informative Vertriebstipp ist wichtig für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden in Ihrer Altersvorsorge beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen.

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …

Sven RiemannSven Riemann Maklerbetreuer App

 

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