Reise- und Warenlagerversicherung

Juwelen und Schmucksachen sind seit jeher Objekte der Begierde und damit auch Gegenstand strafbarer Handlungen. Edelsteinhändler, Juweliere, Hersteller und Großhändler des Edelstein-, Juwelier und Uhrengewerbes haben deshalb ein besonderes Schutzinteresse. Die Reise- und Warenlagerversicherung bietet optimalen Schutz gegen finanzielle Verluste, die sich aus den vielfältigen Gefahren ergeben können.

 

Gegenstand der Reise- und Warenlagerversicherung

  • Rohmaterialien sowie Halb- und Fertigfabrikate
  • Bargeld, Schecks und Wechsel im geschäftlichen Bereich, soweit sie aus dem An- bzw. Verkauf versicherter Waren stammen oder dafür bestimmt sind
  • Reiselager und deren Behältnisse
  • Ladeneinrichtung, soweit dies besonders vereinbart wird

 

Dauer der Versicherung

Reise- und Warenlagerversicherung

Reise- und Warenlagerversicherung

Die Versicherung gilt

  • während der Aufbewahrung in den Geschäftsräumen
  • während der Beförderung im persönlichen Gewahrsam oder mit verkehrsüblichen Transportmitteln
  • bei Scheideanstalten, bei Schleifereien, Fasern und Werkstätten

 

Umfang der Reise- und Warenlagerversicherung

Der Versicherer leistet Ersatz bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen im Rahmen einer Allgefahren – Deckung.

Versicherungsschutz besteht während der

  • Mitführung auf Geschäftsreisen mit allen verkehrsüblichen Transportmitteln oder auch zu Fuß
  • Beförderung durch Transportunternehmen einschließlich An- und Abtransport durch firmeneigenes Personal
  • Verkaufsverhandlungen in den eigenen Geschäftsräumen und bei Dritten
  • Die Teilnahme an Ausstellungen, Messen oder Modeschauen nur bei besonderer Vereinbarung versichert
  • Unterbringung in eigenen / fremden Geschäftsräumen, in den Wohnungen der Reiselagerbegleiter, bei Vereinbarung auch in eigenen und fremden Wohnungen
  • Ausstellung in Schaufenstern eigener und – soweit vereinbart – auch fremder Geschäftsräume
  • Aufbewahrung bei amtlichen Aufbewahrungsstellen in Hotels oder anderen Beherbergungsstätten, wenn das Reiselager übergeben wird
  • Für das unbeaufsichtigte Sachen im verschlossenen Kraftfahrzeug gelten besondere Bestimmungen und Ersatzgrenzen.

 

Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs.

 

Versicherungswert

Soweit nichts anderes vereinbart wird gilt

  • der Neuwert für eigene Waren, auch soweit sie noch nicht fertig gestellt ist, für Rohstoffe und Reiselagerbehältnisse
  • der Rechnungspreis für an Dritte verkaufte Gegenstände
  • der Zeitwert für zur Reparatur oder Schätzung übernommene Gegenstände:
  • der gemeine Wert für in Kommission, zur Auswahl oder Ansicht übernommene Stücke

 

Weiterhin viel Erfolg im Verkauf wünscht Ihr Sven Riemann 0481-77600

 

Bieten Sie Ihrem Kunden mehr

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …

Sven Riemann

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