Versicherung für Umzugsverkehr

Bei der Versicherung für Umzugsverkehr handelt es sich um eine speziell auf die Bedürfnisse der Umzugsunternehmer abgestellte Versicherungsart.

 

Doppelfunktion der Versicherung

Die Doppelfunktion ergibt sich aus der Verpflichtung, des Umzugsunternehmers, dem Auftraggeber auch den Abschluss einer Transportversicherung anbieten und die Versicherung vermitteln zu müssen.

 

Versichert ist

  • auf schriftlich erklärten Wunsch und bei fristgerechter Anmeldung des Versicherungsschutzes Umzugsgut einschließlich Heirats- und Erbgut der Auftraggeber des Möbelspediteurs (Versicherte) gegen Güterschäden (Umzugs-Transportversicherung)
  • darüber hinaus die Haftung des Möbelspediteurs (Versicherungsnehmers) aus Verkehrsverträgen (Haftungsversicherung)

 

Versicherungsschutz in der Haftungsversicherung

Versicherung für Umzugsverkehr

Versicherung für Umzugsverkehr

  • Gegenstand der Versicherung sind Verkehrsverträge des Möbelspediteurs als Auftragnehmer über alle Arten von Verrichtungen, gleichgültig, ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Möbelspeditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern im Zusammenhang stehen.
  • Versichert ist die Haftung des Versicherungsnehmers nach den deutschen gesetzlichen Bestimmungen aus Verkehrsverträgen (weltweit) über entgeltliche Beförderungen von Umzugsgut im Rahmen des jeweils anzuwendenden Rechts sowie aus Verträgen über disponierte Lagerungen in Deutschland
  • Die Leistungsverpflichtung des Versicherers umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche.

 

Höchstersatzleistung je Schadenereignis

  • bei Beförderungen und sonstigen Leistungen für Güter- und reine Vermögensschäden insgesamt zusammen 1,75 Mio. EUR
  • bei Lagerungen insgesamt 500.000 EUR
  • bei Trageumzügen, Umstellen von Gütern und Verpackungsleistungen 50.000 EUR.

 

Versicherungsschutz in der Umzugs-Transport-Versicherung

  • Dem Möbelspediteur steht für Umzugstransporte innerhalb Europas eine Allgefahrenversicherung für seine Auftraggeber zur Verfügung.
  • Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs bzw. eines seiner Repräsentanten.
  • Soweit nichts Abweichendes vereinbart gilt, besteht Versicherungsschutz für alle Transporte nach den DTV-Güter 2000 – Volle Deckung -.
  • Schäden an Gemälden, Kunstgegenständen und Antiquitäten werden bis zu insgesamt 25 % des angegebenen Wertes des Umzugsgutes ersetzt, wenn diese Gegenstände von Packern eines Möbelspediteurs oder von einem Kunsthändler / Sachverständigen mit im Kunsthandel üblicher Sorgfalt verpackt wurden.
  • Die Versicherungsleistung ist mit 1,0 Mio. EUR für jedes Transportmittel (z. B. Lastzug, Eisenbahn, Flugzeug oder Schiff) sowie auch bei transportbedingten Zwischenlagerungen je Versicherten begrenzt.

 

Sie erreichen mich unter: Sven Riemann 0481-77600

 

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Sven Riemann

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