Rentenirrtum: Volle Rente nach 45 Jahren, aber nur vielleicht?!

Sven-Riemann-Maklerberater Rentenirrtum

Rentenirrtum und Missverständnisse

Moin Moin,

bei der Rentenversicherung gibt es einige immer wieder gerne wiederholte Missverständnisse und Falschaussagen, auf die wir hier aus gegebenem Anlass einmal kurz eingehen möchten.

Zu den am weitesten verbreiteten Fehlannahmen gehört die Aussage, dass man nach 45 Jahren, in denen man brav seine Beiträge gezahlt hat, unabhängig vom Alter in die Rente gehen kann, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.

Dies ist nicht richtig, da man den vollen Rentenanspruch nach 45 Arbeitsjahren nur dann hat, wenn man mindestens 65 Jahre alt ist. Wenn man mit 18 angefangen hat zu arbeiten, hat man die 45 Jahre im Alter von 63 voll.

Keine Abzüge

Um dennoch keine Abzüge erleiden zu müssen, muss man dann noch zwei Jahre weiterarbeiten. Wichtig ist zudem, dass es hierzu erforderlich ist, auch tatsächlich die vollen 45 Jahre eingezahlt zu haben.

Wer also eine Zeit arbeitslos war, für den ist dieser Zeitraum zwar Versicherungsjahr, aber kein Beitragsjahr. Hier besteht ein gewichtiger Unterschied.

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Sven RiemannSven Riemann Maklerbetreuer App

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