Valoren-Transportversicherung

Begriff

Unter Valoren versteht man Schmucksachen, Wertsachen und Wertpapiere aller Art sowie Geld und geldwerte Papiere.

Die Valoren-Transportversicherung befasst sich mit den Risiken anlässlich der Beförderung dieser Valoren.

 

Einteilung/Kundenkreis

Die Versicherung wird geboten als

  • Bankvaloren-Versicherung für Banken, Sparkassen oder sonstigen Kreditinstitute
  • Bijouterievaloren-Versicherung für Hersteller des Edelstein-, Juwelen- und Uhrengewerbes, Juweliere, Edelsteinhändler

 

Gegenstand der Valoren-Transportversicherung

Die Versicherung bezieht sich auf die im Vertrag vereinbarte Art der Valoren (Bank- oder Bijouterievaloren).

 

Versicherte Transporte

Je nach Vereinbarung besteht Versicherungsschutz für

  • Versendungen und/oder Bezüge durch Beförderungsunternehmen
  • Begleittransporte

 

Versicherte Gefahren und Schäden

Valoren-Transportversicherung

Valoren-Transportversicherung

Im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen, Zollbehörden oder sonstigen amtlichen Stellen: Der Versicherer trägt alle Gefahren der Beförderung. Er leistet Ersatz für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Valoren.

 Bei Begleittransporten im Gewahrsam des Versicherungsnehmers, Versicherten oder einer Person ihres Vertrauens: Der Versicherer leistet Ersatz für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Valoren als Folge der nachstehenden Ereignisse:

  • Unfall des Transportmittels
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder sonstige Elementarereignisse, höhere Gewalt
  • Tod, plötzliche Erkrankung oder Unfall der Begleitperson, wodurch die Wahrnehmung der erforderlichen Sorgfalt ausgeschlossen bzw. nachweislich behindert wurde
  • Diebstahl, Raub

 

Beförderungsart

Versicherungsschutz besteht nur, solange der Transport in der vereinbarten Art und Weise und auf dem vom Versicherer bestimmten oder üblichen Reiseweg durchgeführt wird.

Bei Abweichungen bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn

  • der Versicherer zugestimmt hat
  • die Abweichung ohne Kenntnis des Versicherungsnehmers erfolgt ist
  • die Abweichung durch einen Versicherungsfall erforderlich wurde, insbesondere der Abwendung oder Minderung eines versicherten Schadens diente

Erhält der Versicherungsnehmer von einer Abweichung Kenntnis, so hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu erstatten.

 

Dauer der Valoren-Transportversicherung

Der Versicherungsschutz besteht von Haus zu Haus.

Beginn

  • sobald die versandfertig verpackten Valoren am Absendungsort für den unverzüglichen Beginn des versicherten Transportes von der Stelle entfernt werden, an der sie bisher aufbewahrt wurden
  • sobald bei Begleittransporten die Valoren von einer Begleitperson für den unverzüglichen Beginn des versicherten Transportes in Empfang genommen werden

 

Ende, je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt

  • sobald die Valoren am Ablieferungsort an die Stelle gebracht sind, die der Empfänger bestimmt hat (Ablieferungsstelle)
  • mit dem Ablauf von 10 Tagen, nachdem der Empfänger davon benachrichtigt wurde, dass die Valoren abholbereit liegen

 

Gegen Prämienzuschlag gilt auch der Rücktransport versichert, wenn

  • sich der beabsichtigte Begleittransport während der Ausführung als nicht durchführbar erweist und der Rücktransport im unmittelbaren Anschluss an den Hintransport in der vereinbarten Weise erfolgt
  • die Sendung durch das Beförderungsunternehmen dem Empfänger nicht zugestellt werden kann oder dieser die Annahme verweigert

 

Versicherungssumme/ Versicherungswert

Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.

Als Versicherungswert gilt, jeweils zzgl. Versicherungs- und Beförderungskosten sowie Bankspesen

  • bei Effekten der Kurswert am Abgangsort oder am nächstgelegenen Börsenplatz bei Beginn der Versicherung
  • bei sonstigen Valoren der Fakturenwert oder der Marktpreis oder der gemeine Handelswert oder der gemeine Wert oder der Wert des Interesses des Versicherungsnehmers am Abgangsort bei Beginn der Versicherung

 

Nur bei besonderer Vereinbarung sind mitversichert

  • Stückzinsen bei Effekten
  • Kurssteigerungen
  • imaginärer Gewinn
  • Zollkosten und sonstige Aufwendungen

Ersatzwert

Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer

  • für abhanden gekommene oder zerstörte Valoren den Versicherungswert
  • für beschädigte Bijouterievaloren die notwendigen Reparaturkosten und ggf. eine bleibende Wertminderung, höchstens den Versicherungswert
  • für beschädigte oder verunstaltete Effekten die Kosten der Ausstellung neuer Urkunden Daneben ersetzt der Versicherer
  • die Kosten der Sicherung oder Umladung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalles
  • Schadenminderungs- und -abwendungskosten
  • Kosten der Sperrung und der Wiederbeschaffung, der missbräuchlichen Verwendung der Papiere durch Nichtberechtigte
  • bei Konnossementen und Frachtbriefen auch Schäden durch Entnahme der Waren

 

Sorgfaltspflichten des Versicherungsnehmers

Der Versicherungsnehmer hat

Valoren-Transportversicherung

Valoren-Transportversicherung

  • Beförderungsunternehmen oder Begleitpersonen, den Reiseweg und die Reisedauer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuwählen und dabei das besondere Sicherheitsbedürfnis der versicherten Valoren zu berücksichtigen
  • die rechtzeitige und ordnungsgemäße Ankunft der versicherten Sendung zu kontrollieren
  • bei vereinbarter Versandanzeige, dem Empfänger den Versand anzuzeigen und diesen zur unverzüglichen Meldung anzuweisen, wenn die Sendung nicht innerhalb der üblichen Beförderungszeit angekommen ist
  • jede Verzögerung der Ankunft und alle Umstände, die einen Schaden befürchten lassen, dem Versicherer anzuzeigen
  • Nachforschungsauftrag bei dem Beförderungsunternehmen zu stellen, falls die Sendung nicht angekommen ist

 

Versandvorschriften

Die Besonderheit der versicherten Güter macht es erforderlich, dass für die Transporte spezielle Versandvorschriften in der Police zugrunde gelegt werden. Dazu werden für jede Sendung, je nach Beförderungsart, feste Höchstbeträge bestimmt, bis zu denen Sendungen in der beabsichtigten Versandform zulässig sind; außerdem Vorschriften über Höchstwerte je Versandtag und Empfänger. Für Begleittransporte wird die Anzahl der jeweils erforderlichen Begleitpersonen vorgegeben. Diese Bestimmungen gelten als Obliegenheiten, deren Verletzung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.

 

Vertragsformen

Die Valoren-Transportversicherung kann sowohl als Einzelpolice als auch als laufende Versicherung abgeschlossen werden.

 

Sie erreichen mich, wie gewohnt, unter: Sven Riemann 0481-77600

 

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …

Sven Riemann

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