Gegenstand der Tiefkühlgutversicherung
Tiefkühlgüter, die in den genau zu bezeichnenden Tiefkühlanlagen (Tiefkühltruhen, -vitrinen, -räumen, Gemeinschaftsgefrieranlagen) lagern. Voraussetzung ist, dass in der Tiefkühlanlage ständig eine Kühltemperatur von mindestens minus 18 Grad gegeben ist.
Versicherte Gefahren
Der Versicherer ersetzt Sachschäden durch:
- Sole, Ammoniak oder andere Kältemittel, Nichteinhaltung der vorgeschriebenen oder üblichen Temperatur oder Luftfeuchtigkeit
- Versagen oder Niederbrechen der maschinellen Kühleinrichtungen
- Wasser jeder Art
- Einbruchdiebstahl
- Brand, Blitzschlag, Explosion
Versicherungswert
Wiederbeschaffungspreis von Waren gleicher Art und Güte am Schadentag.
Richtlinien
Die Bedienungs- und Wartungsvorschriften für die Tiefkühlanlage sind sorgfältig zu beachten. Insbesondere sind das regelmäßige Abtauen der Anlage und die vorgeschriebene Überprüfung durch Fachpersonal sicherzustellen. Die einzulagernden Waren sind gemäß den Bedienungsvorschriften zweckentsprechend vorzubereiten.
Tiefkühlräume
- ausschließliche Einlagerungen von eigener Ware des Versicherungsnehmers (der Eigentumsvorbehalt eines Lieferanten schadet nicht)
- Vorhandensein einer Reserveanlage, auf die notfalls umgeschaltet werden kann;
- Vorhandensein eines Temperaturschreibers und zusätzliches Ablesen der Temperatur – auch an Sonn- u. Feiertagen – und Eintrag in ein Journal
- die Anlage ist nicht älter als 5 Jahre ist, es sei denn, dass sie nachweislich innerhalb der letzten 3 Jahre generalüberholt wurde;
- Bestehen eines laufenden Wartungsvertrages.
Tiefkühltruhen, -vitrinen
- Temperaturprüfung dreimal täglich
- rechtzeitiges Entfernen des Eisansatzes
- ordnungsgemäßes Befüllen
- Schutz vor Sonne, Außenwärme, Zugluft
- Sicherung der Stromzufuhr gegen Unterbrechung
- Befüllen mit geeigneter Ware
- kein Missbrauch der Kühltruhe, -vitrine
Dauer der Tiefkühlgutversicherung
Der Versicherungsschutz erlischt automatisch mit dem Ende des Versicherungsjahres, in welchem die Tiefkühltruhen und -vitrinen ein Alter von 6 Jahren erreichen.
Mitversicherung von Speiseeis
10 % der Versicherungssumme, höchstens 100 EUR, bei Lagerung in Tiefkühlräumen 10 % der Versicherungssumme, höchstens 250 EUR.
Sie erreichen mich unter: Sven Riemann 0481-77600
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