Bei dieser Form der Versicherung handelt es sich um eine Spezialversicherung für den ambulanten Handel.
Gegenstand der Versicherung
Versichert sind folgende Sachen, sofern sie im Versicherungsvertrag aufgeführt sind:
- Waren, soweit sie zum Verkauf im ambulanten Handel bestimmt sind
- Verkaufsstand mit Plane und Standausrüstung
- bewegliche Einrichtung und Standardausrüstung von Verkaufsanhängern und Verkaufsmobilen
- persönliches Eigentum der Standbesatzung, solange sich die Gegenstände innerhalb des Standes befinden
Bei einem Wechsel der Warenart bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn es sich bei den neuen Waren nicht um solche handelt, die gegenüber den bisher versicherten der Diebstahlgefahr in erhöhtem Maße ausgesetzt sind.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschlands.
Dauer der Versicherung
Die Versicherung gilt
- auf Transporten zu und von Verkaufsmessen, wie Messen, Ausstellungen, Jahrmärkten, Weihnachtsmärkten, Volksfesten, Oktoberfesten, Dulten, also jeder öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltung dieser Art
- während aller damit im Zusammenhang stehender Aufenthalte
- zwischen einzelnen Veranstaltungen während der Aufbewahrung in den Wohn- sowie den dazugehörigen Kellerräumen oder Einzelgaragen des Versicherungsnehmers, unter der Voraussetzung, dass die Räumlichkeiten stets ordnungsgemäß verschlossen und gesichert sind
- in Kraftfahrzeugen (Anhänger gelten nicht als solche), sofern diese allseitig fest verschlossen und gesichert sind
Umfang des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz besteht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch
- Unfall des Transportmittels
- Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Elementarereignisse einschließlich Sturm sowie Nässe und Hagel
- Einbruchdiebstahl, auch in Kraftfahrzeuge, Holzbuden und verplante Verkaufsstände sowie Beraubung
- mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte, betriebsfremde Personen
- Leitungswasser während der Aufenthalte
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