Schwergutunternehmer

Diese Versicherung wird Unternehmen geboten, die gewerblich Abschlepp-, Bergungs- oder Kranaufträge übernehmen und diesen Aufträgen die Allgemeinen Bedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (BSK) zugrunde legen.

Bei diesen vom Schwergutgewerbe verwendeten BSK-AGB handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die rechtswirksam in den Vertrag mit dem Auftraggeber einbezogen werden müssen.

Außerdem ist zu beachten, dass die BSK-AGB sämtliche Schwergut-Aufträge als Frachtverträge i.S. des HGB klassifizieren. Das hat zur Folge, dass die BSK-AGB nur insoweit anwendbar sind, als nicht zwingendes Sonderfrachtrecht (z. B HGB, CMR) eingreift.

 

Gegenstand der Versicherung

Schwergutunternehmer

Schwergutunternehmer

Die Versicherung bezieht sich auf alle vom Unternehmer übernommenen Schwergutaufträge.

Darunter fallen alle Aufträge, welche die Beförderung und sonstige Behandlung von Gütern zum Gegenstand haben, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichtes oder der örtlichen Gegebenheiten mit besonderen Beförderungs- oder Hebemitteln ausgeführt werden, insbesondere einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedürfen, unter Ausschluss der Montagetätigkeit, nämlich

  • Auf-, Ab-, Um-, Be- und Entladen
  • Kran- und Parterrearbeiten
  • Beförderung, Lagerung oder Verwahrung von Gütern in Verbindung mit einem Schwergutauftrag
  • Bergen und Abschleppen
  • Grobmontagen und Grobdemontagen im Zusammenhang mit einem Schwergutauftrag

 

Umfang der Versicherung

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz, soweit Ansprüche von Dritten gegen den Unternehmer aus der Durchführung eines versicherten Auftrages erhoben werden und zwar

  • nach den (BSK-AGB) des Unternehmers
  • falls diese nicht anwendbar sind, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
  • nach dem HGB
  • nach der CMR

Kein Versicherungsschutz wird gewährt, soweit sie dem Grunde nach durch die Bedingungen der Kraftfahrzeug- oder der allgemeinen Haftpflichtversicherung gedeckt sind oder gedeckt werden können.

 

Grenzen der Ersatzleistung

Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst

  • die Prüfung der Haftpflichtfrage
  • die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche

Die Leistungspflicht ist je Schadenereignis begrenzt

  • im innerdeutschen Güterverkehr nach dem HGB
  • im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr nach der CMR
  • maximal mit dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Höchstbetrag

 

Geltungsbereich

Die Versicherung gilt für Aufträge, die innerhalb Europas auszuführen sind.

 

Viel Erfolg im Verkauf!

 

Bieten Sie Ihrem Kunden mehr

Dieser informative Vertriebstipp ist wichtig für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden in Ihrer Altersvorsorge beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen..

Unterstützende Verkaufshilfen zur Beratung Ihrer Kunden, erprobte Vertriebsansätze und treffende Zielgruppenstrategien, erhalten Sie gerne auf Anfrage bei mir.

Weitere Informationen erhalten Sie durch meinen Newsletter  und durch mein Gratis-eBook.

 

Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …

Sven Riemann

PS:  Schreiben Sie mir doch kurz Ihre Anfrage oder Ihre Meinung, übrigens finden Sie alle aktuellen Termine um Ihre Erfolgskarriere voranzutreiben  hier und die Sven Riemann App für die Hosentasche gibt´s hier auch noch für Sie dazu.

Interesse?

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer

    Ihre Nachricht

    Lesen Sie bitte vor dem Versand Ihrer Benachrichtigung die datenschutzrechtlichen Belehrungen und Hinweise und klicken Sie zur Bestätigung Ihrer Kenntnissnahme auf das nebenstehende Kästchen. Erst nach Lesen und Bestätigung der datenschutzrechtlichen Belehrung ist der Versand der E-Mail möglich.

    Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen
    Ich willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.

    Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie uns einen formlosen Widerruf per E-Mail schicken.

    [recaptcha]