Kundenkreis
Versicherungsschutz wird geboten für Unternehmen der Getränke- und Spirituosenindustrie.
Gegenstand der Tank- und Fassleckage- Versicherung
Die Versicherung erstreckt sich auf Füllgut der Getränke- und Spirituosenindustrie während der ortsfesten Lagerung in Behältern (Metall-, Beton-, Kunststoff-Tanks sowie Holzfässern).
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht für den Inhalt der in der Police aufgeführten Behältnisse am vereinbarten Versicherungsort.
Versicherte Gefahren
Versichert sind Rinnverluste des Füllgutes, verursacht durch Beschädigung oder Undichtwerden der Behälter oder ihrer Verschlüsse als Folge von
- plötzlichen und unvorhergesehenen Beschädigungen und Zerstörungen der Behälter von außen
- höherer Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben
- Sabotage, Materialfehlern, Wurmfraß
- Bruch von Fassreifen, Fassdauben und Standgläsern
Durch besondere Vereinbarung kann Versicherungsschutz vereinbart werden für Schäden infolge
- Weichwerden oder Herausdrücken der Fasstürdichtung
- technischer Defekte
- Fahrlässigkeit des Personals Ausschlüsse
- Krieg, Bürgerkrieg und kriegsähnliche Ereignisse
- Aufruhr, Plünderung und Streik, politische und terroristische Gewalthandlungen
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
- Erdbeben, Kernenergie, Frost, Diebstahl und Verschleiß
- Transportbewegungen der Behälter
- Rinnverluste beim Füllen und Entleeren der Behälter sowie beim Mischen des Füllgutes, einschließlich der dazugehörigen Arbeiten
Versicherungswert
Wiederbeschaffungspreis des versicherten Füllgutes am Schadentag; Mitversicherung entgangenen Gewinns ist möglich. Maßgeblich ist der Wert der Flüssigkeiten am Ende jeden Monats (Stichtag).
Ersatzleistung
Der Versicherer vergütet im Versicherungsfall
- den Versicherungswert des in Verlust geratenen Füllgutes am Schadentag
- den entgangenen Gewinn bis zur vereinbarten Höhe, soweit die Mitversicherung des Gewinns vereinbart wurde
Sicherheitsvorschriften
Der Versicherungsnehmer hat
- alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu befolgen
- bei der Lagerung der Behälter und bei der Wartung des Füllgutes die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und eines erfahrenen Fachmannes walten zu lassen
- die zur Versicherung angemeldeten Behälter regelmäßig auf ihre Brauchbarkeit und Betriebssicherheit hin zu überprüfen
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