Beraten Sie Ihre Kunden gezielt ~ Lebensversicherungen
Moin Moin,
vor 2005 abgeschlossen Lebensversicherungen sind nach Urteil nicht generell steuerfrei.
An einigen Stellen wird immer wieder gerne betont, dass, wer eine Renten- oder Lebensversicherung vor dem Jahr 2005 abgeschlossen hat und der Vertrag insgesamt 12 Jahre lief, am Ende den ersparten Betrag nicht versteuern muss.
Doch dabei muss man extrem aufpassen, denn nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts, gilt dies nicht für alle Verträge. Dies berichtete der Nachrichtensender n-tv.
In dem konkreten Fall hatte eine Frau 1993 eine Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen. In diese investierte sie gut 51.000 Euro. 2006 endete die Police nun und die Frau konnte sich für eine Auszahlungsform entscheiden. Statt für Rentenzahlungen, entschied sie sich für die einmalige Abfindung in Höhe von 107.757 Euro. Daraufhin meldete sich das Finanzamt und verlangte Steuern auf den Zinsanteil in Höhe von gut 54.400 Euro.
Vor Gericht gaben die Richter am Ende jedoch dem Finanzamt Recht, denn laut dem Einkommenssteuergesetz seien Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die vor 2005 abgeschlossen wurden, nur dann von der Steuer befreit, wenn regelmäßig eine Sparsumme eingezahlt wird. Wer diese Zahlung auf einmal leiste, könne nur noch dann steuerlich profitieren, wenn man sich am Ende der Laufzeit für regelmäßige Rentenzahlungen entscheide.
Man muss also Steuern zahlen, wenn man eine Einmalzahlung und Kapitalwahlrecht kombiniert. Wer einen solchen Vertrag hat, sollte sich also am Ende für die richtige Auszahlungsform entscheiden um weiterhin steuerlich zu profitieren, informiert www.rss-versicherung.de
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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…
Sven Riemann