Gegenstand der Garderobenversicherung Zur Aufbewahrung abgegebene Garderobenstücke einschl. darin befindliche Halstücher, Handschuhe und Brillen, ferner Schirme, Stöcke sowie Handtaschen u. ä. Behältnisse und deren Inhalt. Pelze können gegen Mehrbeitrag ebenfalls versichert werden. Versicherte Gefahren Der Versicherer leistet Entschädigung für Verlust und Beschädigung der versicherten Sachen. Dauer der Haftung Die Garderobenversicherung beginnt mit der… [Weiterlesen]