Werkverkehrsversicherung

Jeder, der täglich mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, weiß um die Risiken, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr verbunden sind. Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung schließen die meisten Halter deshalb auch eine Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko) ab, um sich gegen finanzielle Verluste infolge Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeuges abzusichern.

Bei der Verwendung von firmeneigenen Fahrzeugen werden zumeist auch die eigenen Güter transportiert, die einen erheblichen Wert darstellen. Das Transportrisiko trägt der Unternehmer.

Ereignisse, die zu Schäden an dem Fahrzeug führen, haben häufig auch Schäden an den mitgeführten Waren zur Folge. Zu denken ist hier an Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern, aber auch an den Diebstahl des Fahrzeuges, der gleichzeitig auch den Verlust der Güter mit sich bringt.

Zur Absicherung dieser Risiken ist die Werkverkehrsversicherung besonders geeignet, weil sie auf die Hauptgefahren des Transportes mit Kraftfahrzeugen gerichtet ist.

Die pauschale Form der Police ermöglicht auch eine unkomplizierte Abwicklung. Gegen Zahlung einer festen Jahresprämie besteht Versicherungsschutz für sämtliche Beförderungen. Das Anmelden einzelner Transporte entfällt.

 

Zielgruppe

Diese Vertragsform bietet sich an für Gewerbetreibende, Selbständige und freiberuflich Tätige, also z.B. für Hersteller, Groß- und Einzelhändler oder Handwerker, auch Unternehmen, die Filialen, Zweigwerke oder Verkaufsstellen besitzen und eigene Güter (z.B. Rohware, Halb- oder Fertigprodukte) mit eigenen Fahrzeugen im Werkverkehr befördern.

 

Werkverkehrsversicherung

Die Versicherung bezieht sich auf alle im Vertrag genannten Güter, die im Werkverkehr gemäß § 1 (2) des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) mit betriebseigenen Fahrzeugen für eigene Zwecke transportiert werden.

 

Umfang des Versicherungsschutzes

Werkverkehrsversicherung

Werkverkehrsversicherung

Die Werkverkehrsversicherung bietet optimalen Schutz von Haus zu Haus, der auch nicht an

der Landesgrenze endet. Die pauschale Form dieser Police ermöglicht auch eine unkomplizierte Abwicklung. Gegen Zahlung eines festen Jahresbeitrages besteht Versicherungsschutz für sämtliche Transporte mit firmeneigenen Fahrzeugen und Anhängern.

Die Komfort-Deckung bietet Versicherungsschutz

  • durch eine Allgefahren Deckung
  • von Haus zu Haus, also nicht nur während der Zeit, in der sich die Güter im oder auf dem Fahrzeug befinden, sondern vom Entfernen von der bisherigen Aufbewahrungsstelle bis zur Ablieferung am Bestimmungsort an der dafür vorgesehenen Stelle
  • Schäden beim Be- und Entladen sind mitversichert

Alternativ kann auch die Basis-Deckung gewählt werden. Versicherungsschutz besteht danach aber nur gegen folgende Gefahren:

  • Unfall des Transportmittels
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse, höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Diebstahl des gesamten Fahrzeuges, Diebstahl ganzer Kolli, Raub und räuberische Erpressung.

Die Basis-Deckung ist in der Komfort-Deckung enthalten.

 

Transportmittel

Versichert sind sämtliche Beförderungen mit allen firmeneigenen Fahrzeugen und Anhängern, die für die versicherten Transporte eingesetzt werden. Auf eine Fahrzeugbenennung wird verzichtet.

 

Besondere Vorteile

  • keine Anzeige der einzelnen Transporte
  • generell Versicherungsschutz auch bei Fahrzeugwechsel
  • kein Verwaltungsaufwand für die Meldung neu hinzukommender oder nicht mehr vorhandener Fahrzeuge

 

Geltungsbereich

Werkverkehrsversicherung

Werkverkehrsversicherung

Die Versicherung gilt generell für alle Transporte innerhalb Deutschlands sowie von/nach Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweiz.

Der Geltungsbereich kann abweichend davon den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.

 

Ersatzleistung im Versicherungsfall

  • bei Beschädigung die Reparatur- bzw. Wiederherstellungskosten
  • bei Totalverlust den Zeitwert bzw. den anteiligen Wert bei Teilverlust

 

Pluspunkte der Werkverkehrsversicherung

Eine Unterversicherung wird nicht angerechnet, wenn der Schaden nicht mehr als 5.000 EUR beträgt.

Neben dem eigentlichen Güterschaden wird auch noch Ersatz für zusätzlich anlässlich des Schadens anfallende Kosten geleistet, wie

  • Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens
  • Kosten der Schadensfeststellung durch Dritte
  • Havarie-Grosse-Beiträge
  • Bergungs- und Beseitigungskosten bis 1.500 EUR
  • persönliche Habe der Fahrer bis 250 EUR

 

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …

Sven Riemann

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