Tiefkühlgutversicherung

Gegenstand der Tiefkühlgutversicherung Tiefkühlgüter, die in den genau zu bezeichnenden Tiefkühlanlagen (Tiefkühltruhen, -vitrinen, -räumen, Gemeinschaftsgefrieranlagen) lagern. Voraussetzung ist, dass in der Tiefkühlanlage ständig eine Kühltemperatur von mindestens minus 18 Grad gegeben ist.   Versicherte Gefahren Der Versicherer ersetzt Sachschäden durch: Sole, Ammoniak oder andere Kältemittel, Nichteinhaltung der vorgeschriebenen oder üblichen Temperatur oder Luftfeuchtigkeit Versagen oder… [Weiterlesen]