Schwergutunternehmer

Diese Versicherung wird Unternehmen geboten, die gewerblich Abschlepp-, Bergungs- oder Kranaufträge übernehmen und diesen Aufträgen die Allgemeinen Bedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (BSK) zugrunde legen. Bei diesen vom Schwergutgewerbe verwendeten BSK-AGB handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die rechtswirksam in den Vertrag mit dem Auftraggeber einbezogen werden müssen. Außerdem ist zu beachten, dass… [Weiterlesen]