bAV ~ Auswirkungen der HGB-Zinsschmelze

bAV ~ Bei Unternehmen ist die Zinsschmelze deutlich spürbarbAV

Moin Moin,

Unternehmen, die ihre betriebliche Altersversorgung auf dem Wege der Direktzusage durchführen, sind stark von den Auswirkungen der stetig sinkenden Rechnungszinsen für die Bewertung von Versorgungsverpflichtungen für die Handelsbilanz, der sogenannten HGB-Zinsschmelze, betroffen.

Die außerordentlichen Rückstellungserhöhungen für bestehende Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag schmälern in vielen Fällen signifikant ergebniswirksam das Jahresergebnis und reduzieren in der Folge die Ausschüttungserwartungen von Gesellschaftern und Aktionären.

(K)ein Grund zur Sorge

Grund zur weiteren Sorge bereiten in diesem Zusammenhang Prognosemodelle, die alleine aufgrund des beschriebenen Zinseffektes bei heutigen Annahmen bis in das Jahr 2018 von einem Anstieg der Pensionsrückstellungen um bis zu 35 Prozent bei den betroffenen Unternehmen ausgehen.

Zu den sich verändernden Rahmenbedingungen zählt beispielsweise der garantierte Rechnungszins der Lebensversicherer.

Hier droht zum 01.01.2015 eine Absenkung des ohnehin niedrigen Zinses von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent.
Damit verteuern sich zum Beispiel Übertragungen von Versorgungsverpflichtungen auf Lebensversicherer, sogenannte rückgedeckte Unterstützungskassen und versicherungsförmige Pensionsfonds, um ca. 40 Prozent.

EU-Mobilitätsrichtlinie

Darüber hinaus steht auch die Ratifizierung einer Ende 2013 beschlossenen EU-Mobilitätsrichtlinie in nationales Recht an.
Diese sieht unter anderem vor, dass die Abfindungsmöglichkeiten von betrieblicher Altersversorgung weiter eingeschränkt und gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen auf drei Jahre verkürzt werden.

Zuletzt ist nicht auszuschließen, dass es in absehbarer Zeit zu einer Veröffentlichung neuer Sterbetafeln kommt, die die gestiegenen Lebenserwartungen berücksichtigen werden. Deren Anwendung wird dann auch zu weiteren einmaligen außerordentlichen bilanziellen Rückstellungserhöhungen führen.

Heubeck´sche Sterbetafeln

Die letzte umfassende Anpassung der üblicherweise verwendeten Heubeck`schen Sterbetafeln stammt aus dem Jahr 2005.(Quelle: Longial GmbH) Eine mögliche Lösung: Noch in 2014 noch aktiv werden und ggf. eine Auslagerung der Altzusagen vornehmen.

Wir sind  Marktführer bei Auslagerungen mit der entsprechenden Expertise. Hier erfahren Sie mehr.

Durch eine Übertragung auf den Pensionsfonds bereinigt das Unternehmen seine Bilanz und

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Maklerbetreuer Sven Riemann

•    verändert seine Bilanzkennzahlen (Rating, Basel II) und erhöht somit u. U. die Kreditwürdigkeit
•    beherrscht seine künftigen Liquiditätsabflüsse besser
•    vermeidet Kosten für die Rentenverwaltung
•    bereitet sich auf die internationale Bilanzierung vor
•    erleichtert den Unternehmensverkauf
•    reduziert Kosten für die gesetzliche Insolvenzsicherung um 80% und für die Rentnerverwaltung
•    kann Erträge aus der Kapitalanlage von der Steuer freistellen

Ausgehend von den Anforderungen des Kunden stellt Pensor das gesamte Spektrum an Auslagerungsmöglichkeiten auf den Pensionsfonds zur Verfügung

•    Von Pensionsplänen mit einer vollständigen versicherungsförmigen Garantie der zugesagten Leistungen zur maximalen wirtschaftlichen Endhaftung des Arbeitgebers …
o    bis hin zu kapitalmarktorientierten Pensionsplänen mit marktnahem Zins und vollständigem Verzicht auf versicherungsförmige Garantien, die
o    den Preis der Übertragung deutlich reduzieren
o    Übernahme der Versorgungszusagen ohne inhaltliche Änderungen ermöglichen,
o    die Chancen der freieren Kapitalanlage nutzen

DIE LÖSUNG heisst “ Chefrente „!

Highlights der Chefrente ~ die besonderen Produktmerkmale :

Die Chefrente ermöglicht eine die Liquidität des Unternehmens schonende und flexible Übertragung von Pensionsverpflichtungen. Sie richtet sich speziell an (Gesellschafter-)Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften sowie ehemalige (Gesellschafter-) Geschäftsführer und ehemalige Vorstände von Kapitalgesellschaften.

•    Einbringung einer vorhandenen Rückdeckungsversicherung mit voller Anrechnung auf den Übertragungsbeitrag

•    Aufrechterhaltung des BU-Absicherungsniveaus bei Einbringung einer Rückdeckungsversicherung ist in der Regel ohne Gesundheitsprüfung möglich

•    Flexible Beitragszahlung für den Past Service durch Finanzierungsoptionen bei 100% Betriebsausgabenabzug, z.B. – 50% + 5 x 10% oder – 5 x 20%

•    Keine Gesundheitsprüfung

•    mehrstufiges Nachschuss-Vermeidungskonzept

•    Übernahme von Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen ohne Zahlung von Risikobeiträgen (stattdessen Risikorückstellung)

•    Echte schuldbefreiende Übertragung durch Umstellungsoption möglich (für beherrschende GGF)

•    Kapitalanlage ist steuerfrei

•    Kapitalanlagestrategie durch den Kunden auswählbar

•    Ausgabeaufschlagfreie Kapitalanlage

•    Günstige Kostenstruktur

Kapitalrückzahlungsoption bei der Chefrente:

–    Kündigung vor dem Rentenbeginn

–    Überdeckung des Arbeitgeberkontos

–    Tod in der Anwartschaftsphase

–    Tod in der Leistungsphase

•    Auf Wunsch Chefrenteplus: Pensor finanziert die Langlebigkeit

•    BilMoG-Ready:
Durch steuerliche Anerkennung der Zusatzaufwendung über den § 6a EStG-Wert
Kein Bilanzsprung – weiterhin Bilanzbefreiung für Steuer- und Handelsbilanz möglich

•    Saldierung nach IFRS/IAS möglich
–    Plan Assets

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Für Fragen zu diesen sehr speziellen Lösungen, wenden Sie sich bitte direkt an mich unter unter Tel.: 0481 – 77600.

Bei Rückfragen hierzu erreichen Sie mich unter Tel.: 0481-77600, oder Sie sprechen mich mit dem unten angehängten Formular an.

Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…

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Sven Riemann

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