bAV : Das sieht der Koalitionsvertrag vor

Geplante Neuregelungen ~ Bedeutung der bAV steigt

Moin  Moin,

die Rentenvorhaben sind der mit Abstand größte Posten im schwarz-roten Koalitionsvertrag. Mehr als 60 Milliarden Euro1 sollen bis 2020 investiert werden – die wesentlichen Beschlüsse im Nachfolgenden.

Rente mit 63

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Beschäftigte, die das 63. Lebensjahr erreicht und 45 Beitragsjahre in der GRV erbracht haben, ab dem 1.7.2014 abschlagsfrei in Rente gehen können.

Das Zugangsalter wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben.

Verbesserungen in der Erwerbsminderungsrente

Maklerbetreuer Sven Riemann bAV

Maklerbetreuer Sven Riemann

Auch für Rentner, die aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Erwerbsleben austreten mussten, gibt es Verbesserungen in der Erwerbsminderungsrente.

Sie werden ab dem 1.7.2014 so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr Rentenbeiträge gezahlt und nicht, wie bisher, bis zum 60. Lebensjahr.

Der Anspruch verringert sich künftig auch nicht mehr, wenn sie wegen der sich anbahnenden Erwerbsminderung in den vier Jahren vorher kürzertreten mussten.

Stärkung der Zusatzversorgung:

Da die letzten Jahre immer deutlicher gezeigt haben, dass Zusatzversorgungen über private oder betriebliche Altersversorgung immer wichtiger werden, sollen diese gestärkt und zum Selbstverständnis werden.

Die Verbreitung der Betriebsrente soll angekurbelt werden, vor allem auch in kleinen Unternehmen. Bestehende Hemmnisse werden beseitigt, in welcher Form bleibt abzuwarten.

Lebensleistungsrente

Mit der schrittweisen Einführung der solidarischen Lebensleistungsrente bis 2017 sollen langjährig Versicherte – mit 40 Jahren Beitragszahlung – profitieren, die trotz eines langen Arbeitslebens und der damit verbundener Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung nicht genügend Altersrente zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts beziehen.

Besonders Geringverdiener, Menschen, die Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben, werden hier bedacht. Voraussetzung soll eine zusätzliche Altersvorsorge sein, z.B. per Betriebsrente. Zu Anfang reichen 35 Beitragsjahre, eine Zusatzvorsorge wird nicht verlangt.

Mütterrente:

Auch die Kindererziehung soll anerkannt werden. Vor dem neuen Koalitionsvertrag waren nur die Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich berücksichtigt. Frühere Jahrgänge wurden nicht mit eingeschlossen.

Dies soll sich nun ändern. Ab dem 1.7.2014 bekommen alle Mütter bzw. Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, einen zusätzlichen Entgeltpunkt zu ihrer Alterssicherung hinzu gerechnet.

Zum Ende des Solidarpaktes sollen ab 2017 West- und Ostdeutschland auch in Lohn und Gehalt vollständig angeglichen werden, somit auch die Rentenwerte.bAV

Reserven bis 2018 aufgezehrt

Laut Gesetzesentwurf entstehen für die neuen Reformen ab 2014 Jahr für Jahr Belastungen für die Rentenkassen, die im Jahr 2020 bei 60 Milliarden Euro angelangt sein sollen.

Die Milliarden-Reserven der Rentenversicherung seien spätestens 2018 aufgezehrt, berichtet die Süddeutsche Zeitung, der Bundeszuschuss wird dann erhöht.

Die Lösung sieht die Koalition aber im Rentenbeitrag, der sich momentan noch auf 18,9% beläuft. Das Arbeitsministerium rechnet mit einer stufenweisen Anhebung des Beitragssatzes auf 22% bis 2030, so wie auch schon vor dem neuen Rentenpaket kalkuliert.

Kritik an der abschlagsfreien Rente mit 63

Auch innerhalb der großen Koalition formiert sich Widerstand gegen die teuren Neuregelungen.

Besondere Kritik herrscht um die abschlagsfreie Rente mit 63. Presseartikel, wie aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung2 stellen die Frage, wie 45 Beitragsjahre in der GRV erreicht werden sollen, wenn Schule, Vollzeitstudium und Schwangerschaft bzw. Mutterschutz nicht anerkannt werden. Komponenten, die einen Großteil der Bevölkerung betreffen.

Weitere Entscheidungen der Bundesregierung sowie Details zur Umsetzungen bleiben abzuwarten.

Demographischer Wandel

Im Hinblick auf das Fortschreiten des demographischen Wandels und die damit verbundene geringe Versorgung im Alter von gesetzlicher Seite, ist auf eine weitere Stärkung der bAV zu hoffen.

bAV

Maklerbetreuer Sven Riemann

Die  Versicherung begrüßt besonders das Vorhaben zur Beseitigung der Hemmnisse, welches positiv zur Schließung der Versorgungslücke im Alter beitragen könnte.

1 Vgl. Süddeutsche Zeitung 16.01.2014
2 Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung 03.12.2013

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Sven Riemann

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