Risikominimierung für den Arbeitgeber in der bAV
Moin Moin,
über die Beitragszusage mit Mindestleistung wird sichergestellt, dass die Arbeitnehmer auf jeden Fall eine garantierte Mindestleistung erhalten. Die Mindestleistung bezieht sich auf die eingezahlten Beiträge ohne Beitragsanteile für Risikoabsicherungen und Ratenzuschläge.
Mit dieser Zusageform wird ermöglicht, an wirtschaftlichen Entwicklungen direkt partizipieren zu können, ohne das Risiko eingehen zu müssen, dass die versorgungsberechtigten Personen in Zeiten schlechter Konjunktur keine oder nur unzureichende Leistungen erhalten. Der optimale Lösungsansatz für die Garantieleistung der Arbeitnehmer – bei gleichzeitiger Risikoentlastung des Arbeitgebers!
Risikominimierung für den Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen diese Beitragszusage mit Mindestleistung verbindlich einhalten. Bei herkömmlichen Pensionsfonds trägt somit der Arbeitgeber das Risiko für den Fall, dass die wirtschaftliche Ertragslage keine ausreichenden Gewinne oder gar Verluste zulässt. Mit unserem Modell wird dieses Risiko minimiert
Der Beitrag wird in zwei Anteile aufgeteilt. Ein Beitragsanteil dient der Rückdeckung der garantierten Mindestleistung und der Rückdeckung vorzeitiger Risiken, wie z. B. Tod oder Invalidität.
Der andere Beitragsanteil, sowie erwirtschaftete Überschüsse werden in Form von Investmentfonds angelegt, um möglichst hohe Gewinne zu erzielen.
Kombination aus Sicherheit und Ertrag
Durch liberalere Anlagemöglichkeiten eines Pensionsfonds können die Mitarbeiter direkt an wirtschaftlichen Entwicklungen teilhaben.
Hierfür stehen verschiedene Investmentfonds für deren individuelle Lebenssituation und deren persönliche Risikoneigung zur Auswahl.
Finanzierungsarten
Die Finanzierung kann arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung) oder arbeitgeberfinanziert erfolgen – auch Mischformen (sog. „matching contributions“) sind möglich!
Senkung der Lohnnebenkosten
Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber haben finanzielle Vorteile: Gegenüber einer herkömmlichen Lohnerhöhung sparen Sie sich die Sozialversicherungsbeiträge!
Der Unternehmensvorteil: Steuerersparnis aufgrund absetzbarer Betriebsausgaben.
Das Unternehmen zahlt Beiträge an den Pensionsfonds. Diese Beiträge können unter Beachtung bestimmter Gesetzmäßigkeiten als Betriebsausgaben voll abgesetzt werden und führen zu einer Gewinnminderung im Jahr der Zahlung.
Insolvenzschutz für unverfallbare Anwartschaften
Selbstverständlich müssen auch die unverfallbaren Anwartschaften von Versorgungsberechtigten eines Pensionsfonds für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens abgesichert werden. Hierfür ist grundsätzlich ein jährlicher Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zu entrichten.
Ich bin für Sie erreichbar unter: Sven Riemann Tel.: 0481-77600 oder über das untenstehende Kontaktformular.
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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …
Sven Riemann
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