bAV ~ Beitragszusage mit Mindestleistung

Risikominimierung für den Arbeitgeber in der bAV

Moin Moin,

über die Beitragszusage mit Mindestleistung wird sichergestellt, dass die Arbeitnehmer auf jeden Fall eine garantierte Mindestleistung erhalten. Die Mindestleistung bezieht sich auf die eingezahlten Beiträge ohne Beitragsanteile für Risikoabsicherungen und Ratenzuschläge.

Mit dieser Zusageform wird ermöglicht, an wirtschaftlichen Entwicklungen direkt partizipieren zu können, ohne das Risiko eingehen zu müssen, dass die versorgungsberechtigten Personen in Zeiten schlechter Konjunktur keine oder nur unzureichende Leistungen erhalten. Der optimale Lösungsansatz für die Garantieleistung der Arbeitnehmer – bei gleichzeitiger Risikoentlastung des Arbeitgebers!

Risikominimierung für den Arbeitgeber

bAV

bAV ~ Jetzt handeln

Arbeitgeber müssen diese Beitragszusage mit Mindestleistung verbindlich einhalten. Bei herkömmlichen Pensionsfonds trägt somit der Arbeitgeber das Risiko für den Fall, dass die wirtschaftliche Ertragslage keine ausreichenden Gewinne oder gar Verluste zulässt. Mit unserem Modell wird dieses Risiko minimiert

Der Beitrag wird in zwei Anteile aufgeteilt. Ein Beitragsanteil dient der Rückdeckung der garantierten Mindestleistung und der Rückdeckung vorzeitiger Risiken, wie z. B. Tod oder Invalidität.

Der andere Beitragsanteil, sowie erwirtschaftete Überschüsse werden in Form von Investmentfonds angelegt, um möglichst hohe Gewinne zu erzielen.

Kombination aus Sicherheit und Ertrag

Durch liberalere Anlagemöglichkeiten eines Pensionsfonds können die Mitarbeiter direkt an wirtschaftlichen Entwicklungen teilhaben.

Hierfür stehen verschiedene Investmentfonds für deren individuelle Lebenssituation und deren persönliche Risikoneigung zur Auswahl.

Finanzierungsarten

Die Finanzierung kann arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung) oder arbeitgeberfinanziert erfolgen – auch Mischformen (sog. „matching contributions“) sind möglich!

Senkung der Lohnnebenkosten

Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber haben finanzielle Vorteile: Gegenüber einer herkömmlichen Lohnerhöhung sparen Sie sich die Sozialversicherungsbeiträge!

Der Unternehmensvorteil: Steuerersparnis aufgrund absetzbarer Betriebsausgaben.

Das Unternehmen zahlt Beiträge an den Pensionsfonds. Diese Beiträge können unter Beachtung bestimmter Gesetzmäßigkeiten als Betriebsausgaben voll abgesetzt werden und führen zu einer Gewinnminderung im Jahr der Zahlung.

Insolvenzschutz für unverfallbare Anwartschaften

Selbstverständlich müssen auch die unverfallbaren Anwartschaften von Versorgungsberechtigten eines Pensionsfonds für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens abgesichert werden. Hierfür ist grundsätzlich ein jährlicher Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zu entrichten.

Ich bin für Sie erreichbar unter: Sven Riemann Tel.: 0481-77600 oder über das untenstehende Kontaktformular.

[events_show category=“26″]

Bieten Sie Ihrem Kunden mehr

Dieser informative Vertriebstipp ist wichtig für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden in Ihrer Altersvorsorge beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen.

Unterstützende Verkaufshilfen zur Beratung Ihrer Kunden, erprobte Vertriebsansätze und treffende Zielgruppenstrategien, erhalten Sie gerne auf Anfrage bei mir.
Weitere Informationen erhalten Sie durch meinen Newsletter und durch mein Gratis-eBook.

Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste …
Sven Riemann

PS: Schreiben Sie mir doch kurz Ihre Anfrage oder Ihre Meinung, übrigens finden Sie alle aktuellen Termine um Ihre Erfolgskarriere voranzutreiben hier und die Sven Riemann App für die Hosentasche gibt´s hier auch noch für Sie dazu.
Interesse?

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer

    Ihre Nachricht

    Lesen Sie bitte vor dem Versand Ihrer Benachrichtigung die datenschutzrechtlichen Belehrungen und Hinweise und klicken Sie zur Bestätigung Ihrer Kenntnissnahme auf das nebenstehende Kästchen. Erst nach Lesen und Bestätigung der datenschutzrechtlichen Belehrung ist der Versand der E-Mail möglich.

    Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen
    Ich willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.

    Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie uns einen formlosen Widerruf per E-Mail schicken.

    [recaptcha]