Mitarbeiter binden durch die bAV
spielen Sie folgendes Beispiel im Gespräch mit Firmen durch – und platzieren Sie erfolgreich Lösungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Mittelständische Firmen leiden unter Fachkräftemangel. Selbst wenn ein neuer qualifizierter Mitarbeiter gefunden und eingestellt wird, ist die Bindung an den Betrieb zunächst relativ gering.
bAV als Instrument zur Mitarbeiterbindung
Ein möglicher Weggang schmerzt dann umso mehr. Die arbeitgeberfinanzierte bAV kann hier für beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ein passendes Instrument sein.
Beispiel: Ein 26-jähriger Bewerber möchte ein Monatsgehalt von 2.800€ Brutto. Die Firma ist sehr interessiert, würde aber gerne auch die bAV als Instrument der Mitarbeiterbindung einsetzen.
Direktversicherung abschließen
So sagt der Arbeitgeber dem Bewerber zunächst ein Gehalt von 2.650 € für den Zeitraum der Probezeit zu. Weiterhin sichert er bereits jetzt vertraglich zu, nach Ablauf der Probezeit eine Direktversicherung abzuschließen. 150 € pro Monat werden dann für den Arbeitnehmer in eine bAV fließen – und beide Seiten profitieren.
Der Bewerber bekommt ein attraktives Gesamtpaket in Höhe des gewünschten Monatsgehalts, inklusive Aufbau einer geförderten Altersvorsorge. Der Arbeitgeber hat ein wirkungsvolles Instrument, um das neue Talent ans Unternehmen zu binden.
Monatliche Ersparnis
Die bAV-Beiträge sind für den Arbeitgeber nicht sozialversicherungspflichtig, was einer monatlichen Ersparnis von rund 30€ entspricht.
Erst nach Ablauf von fünf Jahren werden die Ansprüche aus der abgeschlossenen bAV bei einer Arbeitgeberfinanzierung gesetzlich unverfallbar.
Verlässt der Arbeitnehmer in unserem Beispiel das Unternehmen vor Ablauf dieser fünf Jahre, würden seine Ansprüche verfallen und der Arbeitgeber den Kapitalwert der Versicherung zurückbekommen.
Bei frühzeitigem Austritt gibt es eine Kapitalrückerstattung
Diesen Betrag könnte er für die erneute Personalsuche (Stelleninserate, Headhunter usw.) investieren. Bleibt der neue Mitarbeiter im Unternehmen, ist eine Altersversorgung zu günstigen Konditionen für ihn gesichert, nämlich steuer- und sozialversicherungsfrei.
Zusätzlich zur Arbeitgeberfinanzierung kann der Mitarbeiter einen Eigenbeitrag leisten, ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei. Die dadurch erworbenen Ansprüche sind sofort gesetzlich unverfallbar.
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Dieser informative Vertriebstipp ist wichtig für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden in Ihrer Altersvorsorge beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen..
Unterstützende Verkaufshilfen zur Beratung der Altersversorgung Ihrer Kunden, erprobte Vertriebsansätze, Informationen zur bAV Verkaufsakademie und treffende Zielgruppenstrategien, erhalten Sie gerne auf Anfrage bei mir.
Weitere Informationen erhalten Sie durch meinen Newsletter und durch mein Gratis-eBook.
Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…
Sven Riemann
PS: Schreiben Sie mir doch kurz Ihre Anfrage oder Ihre Meinung, übrigens finden Sie alle aktuellen Termine um Ihre Erfolgskarriere voranzutreiben hier und die Sven Riemann App für die Hosentasche gibt´s hier auch noch für Sie dazu.
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