Der Staat zahlt bestenfalls eine geringe Erwerbsminderungsrente
Moin Moin,
jeder vierte Arbeitnehmer scheidet aufgrund von Berufsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben aus. Unabhängig von Branche und Alter trifft es auch jüngere Menschen.
Experten gehen davon aus, dass von den heute 20-Jährigen jeder zweite bis zum Rentenbeginn die Diagnose Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit erhalten wird.
Nur jeder 3. ist abgesichert
Und dennoch wird das Risiko immer noch unterschätzt: Nur jeder Dritte ist gegen Berufunsfähigkeit abgesichert.
Dabei ist den Meisten nicht bekannt, dass Sie kaum Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten haben.
Mit der Rentenreform 2000 hat der Gesetzgeber die Berufsunfähigkeitsrente für die Geburtsjahrgänge ab 1961 abgeschafft und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Was passiert, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält vom Staat bestenfalls eine geringe Erwerbsminderungsrente.
Er ist prinzipiell weiterhin arbeitsfähig, denn die gesetzliche Rentenversicherung versichert nicht den Beruf, sondern die Erwerbsfähigkeit. Beliebige Ersatztätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt müssen angenommen werden ohne Rücksicht auf Ausbildung und bisheriges Einkommen.
So sieht die staatliche Hilfe aus:
Die Hilfe vom Staat ist gering: Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt in der Regel nicht mehr als ca. 34% des letzten Bruttogehalts, die teilweise Erwerbsminderungsrente nicht mehr als ca. 17%. Ein heute 30-jähriger Mann mit einem monatlichen Bruttogehalt von 2.500 € (Nettogehalt ca. 1.622 €) hat Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente von monatlich nur ca. 393 € und auf eine volle Erwerbsminderungsrente von nur ca. 786 €. Bei voller Erwerbsminderung bedeutet das eine Versorgungslücke von 836 € monatlich.
Die gesetzlichen Leistungen bei Verlust der Erwerbsfähigkeit sind schon lange nicht mehr ausreichend. Gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit gibt es seit einigen Jahren gar nicht mehr. Die finanziellen Folgen sind dramatisch. Zusätzliche Vorsorge ist damit wichtiger denn je.
Direktversicherung
Ein Berufsunfähigkeitsschutz als Direktversicherung ist eine kostengünstige Form für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Finanzielle Lücken werden geschlossen, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Gleichzeitig profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von Vorteilen. Arbeitgeber erfüllen den Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung und sparen gleichzeitig Lohnnebenkosten.
Betriebsausgaben
Die Bilanz wird nicht belastet und die gezahlten Versicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben in vollem Umfang abzugsfähig. Für Arbeitnehmer sind die Beiträge innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen vergab kürzlich erstmalig die Bestnote „fünf Sterne“ für die bAV Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Bewertung der Tarife erfolgt dabei nach einem festgelegten Schema und umfasst Kriterien wie Bedingungswerk (50%), Kompetenz (30%), finanzielle Solidität (10%) und Antragsservice (10%).
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Sven Riemann
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