Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU)– privat oder betrieblich?
Moin Moin,
in regelmäßigen Abständen keimt sie auf: die Diskussion um die Vorteilhaftigkeit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
Während sich die Befürworter der privaten Absicherung in Anbetracht der günstigen Ertragsanteilbesteuerung und der fehlenden Verbeitragung der Leistung in der Sozialversicherung im Vorteil wähnen, zeigen wir auf, dass die Absicherung über die betriebliche Altersversorgung deutliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereithalten kann.
Neben der häufig vereinfachten Gesundheitsprüfung ergibt sich bei Abschluss im Rahmen betrieblicher Altersversorgung der Vorteil deutlich günstigerer Vertragskonditionen.
Insolvenzgesichert
Zusätzlich ist die Versorgungsleistung kraft Gesetz insolvenzgesichert und es besteht Sicherheit für das angesparte Vermögen bei Beantragung von „Hartz IV“.
Wichtige Punkte – noch entscheidender für die Wahl von betrieblicher oder privater Absicherung ist jedoch die Betrachtung der steuerlichen Behandlung von Beiträgen und Leistungen.
Pauschalierter Zinsertrag
Eine private Berufsunfähigkeitsversorgung wird aus dem versteuerten Nettoeinkommen finanziert.
Im Leistungsfall erfolgt lediglich die Besteuerung des Ertragsanteils – des sogenannten pauschalierten Zinsertrags der Anlage. Sozialversicherungsbeiträge sind während des Rentenbezugs nicht zu entrichten.
Bei der Variante der betrieblichen Altersversorgung hingegen sind die Beitragszahlungen in der Regel steuerfrei, die kranken- und pflegeversicherungspflichtige Rentenzahlung im Leistungsfall unterliegt der vollen Versteuerung – aufgrund sinkender Gesamteinkünfte in der Regel zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz.
Günstige Ertragsanteilbesteuerung
Im Fall eines früh eintretenden Leistungsbezugs profitiert die versorgungsberechtigte Person von der günstigen Ertragsanteilbesteuerung, da Leistungen ggfs. für viele Jahre bezogen werden.
Sollte der Versorgungsfall hingegen spät eintreten, profitiert die versicherte Person von der langjährigen, steuerfreien Einzahlung.
Entscheidend für die pauschale Beurteilung der Vorteilhaftigkeit ist demnach die Wahrscheinlichkeit, wann der Versorgungsfall eintritt.
Wahrscheinlichkeitsrechnung
Die Wahrscheinlichkeit eines Versorgungsfalls steigt mit zunehmendem Alter und ist kurz vor dem Eintritt in die Altersrente am höchsten. Daraus ergibt sich der Vorteil der betrieblichen Absicherung: wahrscheinlich ist eine langjährige steuerfreie Einzahlung und ein später Versorgungsfall.
In Anbetracht der statistischen Wahrscheinlichkeit für den Leistungseintritt und der Steuersystematik der betrieblichen Altersversorgung ergeben sich deutliche Vorteile für die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos über eine betriebliche Versorgungslösung.
Die variantenreiche Produktpalette bietet Ihnen beste Möglichkeiten, betriebliche Altersversorgung optimal zu realisieren und das Berufsunfähigkeitsrisiko Ihrer Beschäftigten ideal abzusichern.
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Sven Riemann

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