Direktversicherung ~ Steuern und Sozialabgaben sparen
Moin Moin,
der klassische Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, die Direktversicherung, ermöglicht dem Arbeitgeber die komplette Abwicklung der Altersversorgung durch die Lebensversicherungen.
Der Arbeitgeber schließt eine Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die Finanzierung erfolgt über die Umwandlung von Bruttolohn aus Gehaltsanteilen des Arbeitnehmers, wobei dieser bzw. dessen Hinterbliebene bezugsberechtigt sind.
Vertragspartner und Beitragsschuldner ist der Arbeitgeber
Über die Finanzierungsform entscheidet der Arbeitgeber. Neben der arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung kann er auch eine voll oder anteilig arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung einrichten.
Steuerfreie Beiträge machen die Direktversicherung interessant!
Die Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) (= BBG; in 2013: 2.784,00 EUR!) steuerfrei. Es kann ein so genannter Aufstockungsbetrag in Höhe von 1.800,00 EUR jährlich steuerfrei in Anspruch genommen werden, wenn noch keine Förderung nach § 40b EStG a.F. (Pauschalbesteuerung) besteht und es sich um eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung handelt, die nach dem 31.12.2004 erteilt wurde.
Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen
Der Arbeitnehmer hat noch weitere Vorteile:
Für Direktversicherungsbeiträge von bis zu 4 % der BBG (s. o.) zahlt der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge! Lediglich der so genannte Aufstockungsbetrag von maximal 1.800,00 EUR ist sozialversicherungsbeitragspflichtig.
Besteuerung in der Leistungsphase
Grundsätzlich sind für Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen lediglich Rentenzahlungen zulässig. Alternativ kann jedoch u. U. eine Kapitalauszahlung beantragt werden. Leistungen aus der Direktversicherung unterliegen der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.
Geringer Verwaltungsaufwand
Gegenüber anderen Durchführungswegen ist der geringe Verwaltungsaufwand der Direktversicherung charakteristisch. Die späteren Leistungen werden von den Lebensversicherung direkt an die Bezugsberechtigten ausgezahlt, so dass keine Rentnerverwaltung erforderlich ist.
Sollte ein Mitarbeiter kündigen, kann der Arbeitgeber die Versicherung inklusive angesammelter Überschüsse einfach der ausscheidenden Person mitgeben, während er gleichzeitig von allen weiteren Verpflichtungen aus der Versorgung befreit wird.
Bilanzneutralität
Für viele Unternehmen ist es wichtig, dass keine Rückstellungen für eine betriebliche Altersversorgung gebildet werden müssen, da diese Rückstellungen Auswirkungen auf die Bilanzen haben. Die Direktversicherung ist in dieser Hinsicht völlig bilanzneutral!
Keine Zusatzkosten
Im Vergleich zu anderen Durchführungswegen fallen in der Regel keinerlei Zusatzkosten für den Arbeitgeber an. Für viele Unternehmen ein Argument, sich für diesen Durchführungsweg zu entscheiden.
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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…
Sven Riemann
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