Direktversicherung ~ Was ist das?

Die Vor- und Nachteile einer Direktversicherung

Moin Moin,

Direktversicherung

Direktversicherung ~ Ohne Umwege zum Ziel

eine Direktversicherung ist eine steuerlich begünstigte Lebensversicherung auf das Leben eines Arbeitnehmers, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird und bei der der Arbeitnehmer bezugsberechtigt ist.

Voraussetzungen:

– Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses
– Nur im ersten Arbeitsverhältnis möglich
– Mindestendalter 62 Jahre
– Maximaler Jahresbeitrag 4% der BBG + ggf. 1.800 € p.a.
– Keine Abtretung oder Beleihung durch Arbeitnehmer

Vertragspartner / Schaubild Vertragsbeziehungen:

Versicherungsnehmer + Beitragszahler = Arbeitgeber
Versicherte Person = Arbeitnehmer
Bezugsberechtigter = Arbeitnehmer oder Hinterbliebener

Besteuerungsgrundsatz:

In der betrieblichen Altersversorgung gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind.
Dieses Prinzip gilt sowohl in der Anwartschafts- wie in der Leistungsphase.

Nach Ansicht der Rechtssprechung liegt ein Zufluss vor, wenn der Arbeitgeber an einen Dritten leistet und der Mitarbeiter einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch auf die Leistung erhält.

Der Gesetzgeber hat Subventionstatbestände geschaffen und stellt Zuflüsse steuerfrei, z.B. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG.

Steuer und Sozialversicherung in der Anwartschaftsphase:

Bei Verträgen nach § 3 Nr. 63 EStG: Beiträge zur Direktversicherung sind bis 4% der BBG in der GRV (2015: 2.904 €) steuerfrei. Es können weitere 1.800 € pro Jahr steuerfrei einbezahlt werden*. Die Beiträge über den Fördergrenzen unterliegen der individuellen Besteuerung.

Beiträge bis zu 4% der BBG (2015: 2.904 €) sind außerdem sozialversicherungsfrei. Die zusätzlichen 1.800 € sind stets sozialversicherungspflichtig.

Bei Altverträgen nach § 40b EStG (vor dem 01.01.2005): Beiträge unterliegen der Lohnsteuerpauschalierung bis 1.752 € und sind bis zu 1.752 € sozialabgabenfrei. Bei Durchschnittsbildung so genannter gemeinsamer Direktversicherungsverträge können bis zu 2.148 € nach § 40b EStG jährlich eingezahlt werden.

Steuer und Sozialversicherung in der Leistungsphase:

Bei Verträgen nach § 3 Nr. 63 EStG: Die Leistungen sind nachträglich voll zu versteuern. Die Besteuerung erfolgt als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 5 EStG.

Die Leistungen sind beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Bei Altverträgen nach § 40b (vor dem 01.01.2005): Kapitalleistung aus geschlossenen Verträgen vor 2005 sind i.d.R. steuerfrei. Bei Verträgen nach 2005 ist i.d.R. 50% des Ertrages steuerpflichtig (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. und n.F.).

Rentenzahlungen werden mit dem Ertragsanteil gem. § 22 Nr. 1 EStG besteuert. Die Leistungen sind beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.

* Sofern keine Beiträge nach § 40b EStG a.F. pauschal versteuert werden und die arbeitsrechtliche Zusage nach dem 01.01.2005 erteilt wurde.

Vorteile Arbeitgeber

Kein Bilanzausweis
Einfache und kostengünstige Verwaltung (auch bei Fluktuation)
Beiträge i.H.v. 4% der BBG (2015: 2.904 €) steuer- und sozialversicherungsfrei p.a.
Keine PSV-Beitragspflicht
Anspruch auf Entgeltumwandlung wird erfüllt

Nachteile Arbeitgeber

Begrenzte Dotierung

Vorteile Arbeitnehmer

Flexible Gestaltung (Kapital-/ Rentenleistung, variable Beitragshöhe) mit Restverrentung.

Beiträge bis 4% der BBG (2015: 2.904 €) p.a. steuer- und sozialversicherungsfrei; ggf. weitere 1.800 € jährlich, sofern keine Förderung nach § 40 b EStG in Anspruch genommen wird (Altzusage)
Private Fortführung bzw. Fortführung beim neuen Arbeitgeber möglich

Nachteile ArbeitnehmerDirektversicherung

Begrenzte Dotierung

Jährlich zusätzliche steuerfreie 1.800 € sind stets sozialversicherungspflichtig

Fazit aus Arbeitgebersicht:

Die Direktversicherung ist insbesondere für diejenigen Unternehmen interessant, die keine Bilanzberührung und eine einfache Verwaltung wünschen.

Lassen Sie uns darüber sprechen.

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