Wer kümmert sich um pflegebedürftige Angehörige?
Moin Moin,
viele entscheiden sich dafür, sich selbst um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Dies erfordert meist nicht nur sehr viel Kraft, sondern einen enormen zeitlichen Aufwand.
Nach dem neuen Familienpflegezeitgesetz haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, für die Pflege von Angehörigen ihre Arbeitszeit auf die Hälfte zu reduzieren (Minimum 15 Wochenstunden) und bekommen während dieser Zeit trotzdem 75 Prozent ihres bisherigen Gehalts.
Nach 24 Monaten endet die Familienpflegezeit
Durch diesen Überschuss wird ein Darlehen angelegt, das das zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben den Unternehmen gewährt.
Nach spätestens 24 Monaten endet die Familienpflegezeit und der Arbeitnehmer kommt seiner Tätigkeit wieder in vollem Umfang nach. Dabei erhält er jedoch weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts bis das Darlehen abbezahlt ist.
Berufsunfähig während der Familienpflegezeit
Was passiert jedoch, wenn der Mitarbeiter während der Familienpflegezeit berufsunfähig wird oder gar stirbt?
Der Arbeitgeber würde dann auf dem noch nicht zurückgezahlten Anteil des Darlehens sitzen bleiben. Daher müssen sich Unternehmen gegen diese Folgen absichern.
Nur 1,99% des Förderbeitrags
Dazu bietet der französische Anbieter Cardif eine Gruppenversicherung an, die über das zuständige Bundesamt eingerichtet wurde. Dabei zahlt man 1,99 Prozent des monatlichen Förderbeitrags. Gesundheitsfragen werden dabei nicht gestellt.
Welche Alternativen gibt es?
Der Gesetzgeber sieht hier jedoch auch Alternativen vor: So können große Unternehmen selbst Gruppenverträge abschließen. Zudem gibt es einzelne Versicherer, die planen, entsprechende Tarife für Pflegende anzubieten.
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Sven Riemann
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