Gesetzliche Rentenversicherung für Bundesfreiwilligendienst und Wehrdienst

Gesetzliche Rentenversicherung ~ Beraten Sie Ihre Kunden gezielt

Moin Moin,

mit dem Ende der Wehrpflicht hat sich so manches geändert. In diesem Jahr traten die ersten freiwilligen Wehrdienstleistenden ihren Dienst an und der Bundesfreiwilligendienst löste den Zivildienst ab, wobei vor allem hier noch etliche Freiwillige fehlen.

In diesem Zusammenhang weist aktuell die Deutsche Rentenversicherung Bund darauf hin, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Zeit des Diensts vom Staat getragen werden.

Sowohl Personen im Bundesfreiwilligendienst wie auch im freiwilligen Wehrdienst sind demnach in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Zeiten würden automatisch der Rentenversicherung gemeldet.

Bei der Waisenrente ändert sich zusätzlich etwas: Gesetzliche Rentenversicherung

Hatten früher Waisen während ihres Zivildiensts keinen Anspruch auf Waisenrente, so erhalten sie nun während des Bundesfreiwilligendiensts eine Hinterbliebenenrente. Für freiwillig Wehrdienstleistende gilt dies jedoch nicht. Bleibt generell abzuwarten wie sich die Situation bei beiden Möglichkeiten entwickelt, informiert www.rss-versicherung.de

Dieser informative Vertriebstipp ist wichtig für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden in Ihrer Altersvorsorge beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen..

Unterstützende Verkaufshilfen zur Beratung der Altersversorgung Ihrer Kunden, erprobte Vertriebsansätze und treffende Zielgruppenstrategien, erhalten Sie gerne auf Anfrage bei mir.

[events_show category=“12″]

Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…
Sven Riemann