Kapitallebensversicherung gilt nicht als Altersvorsorge

Kapitallebensversicherung ~ Beraten Sie Ihre Kunden gezielt

Moin Moin,

viele Deutsche nutzen eine Kapitallebensversicherung um für das Alter vorzusorgen, doch offiziell dient diese nicht allein diesem Zweck, sondern vor allem, wie der Name schon sagt, dazu Kapital zu bilden.

Daher muss man sie auch zunächst für einen Prozess einsetzen und erhält keine Prozesskostenhilfe. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor.

In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die für ein familiengerichtliches Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt hatte.

Dies wurde aber abgelehnt, mit der Begründung man solle doch zunächst die Kapitallebensversicherung dafür einsetzen. Dagegen klagte die Frau, da sie die Versicherung für ihre Altersvorsorge geplant hatte.

Doch das Gericht gab der Frau nicht recht: Kapitallebensversicherung

Der Rechtssuchende müsse in erster Linie alleine für die entstehenden Kosten aufkommen, nur wenn sein Vermögen unpfändbar bzw. unverwertbar oder die Verwendung unzumutbar sei.

Bei der Kapitallebensversicherung sei dies aber nicht der Fall. Die Allgemeinheit habe nicht die Aufgabe den Erhalt von Vermögen mitzufinanzieren.

Dies gelte auch, wenn dem Betroffenen durch die vorzeitige Kündigung finanzielle Einbußen drohen, informiert www.rss-versicherung.de.

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…
Sven Riemann

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