Kinder ~ Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen

Beraten Sie Ihre Kunden gezielt ~ Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder

Moin Moin,

für viele geht gerade die jährliche Steuererklärung in die letzte Runde. Dabei kann man auch die Beiträge der Kinder zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen. Dies ist auch möglich, wenn die Kinder die Beiträge selbst zahlen. Darauf weist aktuell die Lohnsteuerhilfe Bayern in München hin.

Solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht, was meist während der Ausbildung oder des Studiums der Fall ist, können die Beiträge uneingeschränkt als Sonderausgaben abgesetzt werden, selbst dann, wenn die Kinder dafür selbst aufkommen.Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder

Eltern und Kinder sollten sich absprechen, wer die Versicherungsbeiträge steuerlich geltend macht. Meist liegt der Vorteil hier auf der Seite der Eltern, denn in jungen Jahren zahlen die meisten keine bis wenig Steuern, informiert www.rss-versicherung.de.

Dieser informative Vertriebstipp ist für Versicherungsmakler, Honorarberater, freie Versicherungsvermittler, Mehrfach-Generalagenten, Maklerpools und für Vertriebe, die Kunden in Ihrer (betrieblichen) Altersvorsorge und Absicherung der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeitsversicherungen beraten und einen besonderen Mehrwert bieten wollen.

Unterstützende Verkaufshilfen zur Beratung der Altersversorgung und zur Absicherung der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeits-Versicherungen Ihrer Kunden, sowie kundenfreundliche Vertriebsansätze zur Pflegevorsorge auch mit „Geld zurück“ und treffende Zielgruppenstrategien, erhalten Sie gerne auf Anfrage bei mir.

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Mit frischen Grüßen von der Nordseeküste…

Sven Riemann